Drei Jahre für sechs Feuer
NAUMBURG/BAD KÖSEN. - Brandstiftung in sechs Fällen in Bad Kösen und Umgebung schlagen dagegen auf der Sollseite des Strafkontos des Bad Kösener Ex-Feuerwehrmanns zu Buche. Wobei Staatsanwalt Ralf Graus schon auf zwei Anklagepunkte verzichtet hatte, weil das hier zu erwartende Strafmaß im Vergleich zu der zu erwartenden Gesamtstrafe vernachlässigbar ist. Konkret ging es um Fälle von angezündeten Abfallbehältern. Im Vergleich zum jüngsten Verbrechen in dieser Straftatenkette, das sich erst im Januar dieses Jahres ereignet hat, erscheinen die Mülltonnenbrände tatsächlich wie eine Bagatelle.
Damals stand das der Bad Kösener Spielzeug Manufaktur gehörende frühere Kurhotel Mutiger Ritter in Flammen. Mit einer Stirnlampe bewaffnet, drang M. nachts in das Gebäude ein, legte dann an zwei verschiedenen Stellen mit Hilfe von Brandbeschleuniger Feuer. Aus niedrigen Beweggründen, so die Einschätzung des Richters, habe M. mitten im Ort ein großes Gebäude abgefackelt. Frust sei das Motiv für die Untat gewesen. Ihm war der Gedanke, den Mutigen Ritter anzuzünden, im Bett gekommen, so der Täter. Er wollte Helmut S., in dem er den Besitzer des Gebäudes vermutete, einen Denkzettel verpassen, obwohl er ihn gar nicht persönlich kannte. Die Brandstiftung, so das abstruse Motiv des Mannes auf der Anklagebank, sei Rache dafür gewesen, dass der Unternehmer Einwohner von Bad Kösen schlecht behandelt haben soll. Während M. in anderen Fällen alkoholbedingte Kurzschlussreaktionen als Ursache für seine Straftaten ins Feld führte, musste er hier zugeben, im nüchternen Zustand zielgerichtet und planmäßig vorgegangen zu sein. Nach der Brandstiftung, so brachte Stötter in Erinnerung, ist M. sogar noch mehrmals mit dem Fahrrad um den Tatort gefahren. Erst nach geraumer Zeit meldete er, sich am Telefon als Kurgast ausgebend, den Brand der Leitstelle.
Zurück zu den angeblich alkoholbedingten Ausfüllen. Enthemmung durch Metaxa, seinem Lieblingsgetränk, sei mehr oder weniger Schuld am Großbrand einer Halle des Vereins zur Erhaltung historischer Technik Bad Kösen gewesen. M. war durch ein Loch im Zaun auf das Vereinsgelände in Fränkenau eingedrungen und hatte mit Hilfe eines so genannten Brennstabes einen Strohhaufen unter einer Dreschmaschine angezündet. Den Flammen fielen das Hallendach und mehrere historische Landwirtschafts-Lkw zum Opfer. Viele weitere Fahrzeuge und Geräte wurden durch den Brand beschädigt.
Dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten stark beeinträchtigt gewesen sei, wie Verteidiger Michael Görlitz zuvor in seinem Plädoyer behauptete, konnte Stötter nicht erkennen. Immerhin hatte M. sein Auto nach der Tat unfallfrei durch die Serpentinen von Fränkenau nach Bad Kösen steuern können. Auch Frust durch Liebeskummer als Grund für das Anzünden von fremden Eigentum ließ der Richter nicht als Rechtfertigung gelten. Ebenso wenig die Begründung, dass der Angeklagte einen Bungalow angezündet hatte, um sich durch die Teilnahme am Löscheinsatz vor einer Klausur in der Berufsschule zu drücken. Das werteten Stötter und seine Schöffen vielmehr als einen besonders niedrigen Beweggrund.
Um den Kreis zum eingangs geschriebenen zu schließen. Der Zeitraum der Brandstiftungen war keine kurze dramatische Lebensphase, sondern dauerte zwei Jahre, fasste der Richter zusammen. Auch deshalb käme eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.