Corona-Pandemie Burgenlandkreis lässt Lockerungen zu: Nun doch wieder Badespaß
Schwimmhallen können ab Montag wieder öffnen. Auch Volkshoch- und Musikschule dürfen Gruppen in Präsenz begrüßen.

Naumburg - Nach einem kräftigen Hin und Her und damit verbundenem Frust können sich Hobby-Schwimmer nun freuen. Am Mittwoch einigte sich der Krisenstab des Burgenlandkreises auf einige Lockerungen bezüglich der derzeitigen Corona-Maßnahmen. Dazu gehört auch, dass Schwimmbäder wie etwa das Bulabana ab kommenden Montag, 7. Februar, wieder für die Allgemeinheit (für Erwachsene gilt 2G) geöffnet werden dürfen. Dies verkündete Landrat Götz Ulrich (CDU) auf seiner Pressekonferenz am Mittwochnachmittag. Wie Tageblatt/ MZ bei Kurbetriebsgeschäftsführer Ulrich Klose erfragte, wird man die Erlaubnis auch nutzen, um am Montag in Naumburg und auch im Bad Kösener Kösalina wieder zu öffnen.
Zu den Lockerungen im Kreis zählt auch, dass die Veranstaltungen und Übungsstunden der Volkshochschule sowie der Musikschule wieder in Präsenz stattfinden dürfen - egal, ob Einzel- oder Gruppenunterricht. Die Lockerung ist genau genommen lediglich der Wegfall von zusätzlichen Einschränkungen über die Vorgaben des Landes hinaus. Götz Ulrich erklärte, Verschärfungen seien notwendig, wenn das Infektionsgeschehen deutlich stärker als in den benachbarten Kreisen sei. Dies ist jedoch seit einigen Wochen nicht mehr der Fall, weshalb in der Bevölkerung auch vermehrt Unverständnis, etwa für die Schwimmbad-Schließung, aufgekommen war.
Unterschiedliche Regelungen
Dass es überhaupt unterschiedliche Regelungen in Deutschland gibt, erklärte Landrat Ulrich allen Teilnehmern der digitalen Konferenz mit einem politischen Exkurs ins Grundgesetz. So werde die Mehrzahl der Gesetze zwar vom Bund erlassen, der Vollzug obliege dann aber zumeist den Ländern und Landkreisen. Beispielhaft nannte er, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz im Januar politisch darauf geeinigt hatte, dass sich Schüler schon am fünften Quarantänetag freitesten dürfen.
Verbindlichkeit hatte diese Einigung aber nicht, so dass es dem Burgenlandkreis möglich war, abzuweichen: auf ein Freitesten am siebenten Quarantänetag. Und zwar, weil man sich „fachlich beraten“ lassen habe und „zum Schutz unserer oftmals ungeimpften Kinder“ diese Vorsicht walten lassen will, wie Amtsärztin Dr. Ina Treu auch mit Hinblick auf mögliche Immunerkrankungen Wochen nach einer Infektion begründete. Die politische Besonderheit dieser Dezentralität sei trotz des zuweilen schwer durchschaubaren Durcheinanders sinnvoll, da so „sach- und ortsnahe Verwaltung“ möglich werde. Als Gegenbeispiel nannte der Landrat in diesem Zusammenhang Frankreich, wo der Präsident von Paris aus für jeden Winkel des Landes entscheidet.

Angesprochen darauf, ob in Deutschland, ähnlich wie in Dänemark oder Großbritannien, deutlich weitreichendere Lockerungen richtig wären, blieb Ulrich vorsichtig. Er sei froh, diese schwierige und Mut erfordernde Entscheidung nicht treffen zu müssen. Es sei wohl das Beste, zu beobachten, welche Folgen die Öffnungen etwa in Dänemark haben, um daraus zu lernen.
Vier neue Todesfälle
Trotz der auch hierzulande vorherrschenden milderen Omikron-Variante hat es im Landkreis in der vergangenen Woche auch wieder vier Todesfälle im Rahmen einer Covid-19-Erkrankung gegeben. Auch größere Ausbrüche in Pflegeheimen werden wieder verzeichnet. Allein im Naumburger Luisenhaus etwa wurden elf Patienten (zwei davon ungeimpft) und zehn Mitarbeiter (davon fünf ungeimpft) positiv getestet.

Die verpflichtende Impfung für Arbeitskräfte im Gesundheitswesen wird ab Mitte März auch den Kreis beschäftigen, da dieser als Kontrollbehörde tätig sein wird. Ob man sich dazu überhaupt imstande sieht, wurde Landrat Ulrich aus der Bevölkerung heraus gefragt. Man habe sich in den Landkreisen Sachsen-Anhalts auf eine gemeinsame Antwort verständigt, sagte Ulrich. So appelliere man zum einen an die noch ungeschützte Bevölkerung, das Impfangebot wahrzunehmen.
Zum anderen sei es klar, dass man als Landkreis ein Gesetz auch umsetzen muss. Man müsse bei einem Betretungsverbot für Ärzte oder Pfleger aber den Einzelfall betrachten. „Die örtliche Versorgung muss gewährleistet bleiben“, so Ulrich. Er hofft, dass es bis Mitte März noch zu einer klareren Positionierung der Bundespolitik kommen wird. Man habe intern ermittelt, dass man etwa 800 Gesundheitseinrichtungen kontrollieren müsse, was einen enormen Aufwand für das eh schon stark in Anspruch genommene Gesundheitsamt bedeuten würde.