BRANDSCHUTZ BRANDSCHUTZ: Entenbad oder Reservoir für Löschwasser?
OSTERFELD. - Demnach wäre die VG Eigentümer der Gewässer. Nun gibt laut Beckmann es im Wethautal tatsächlich neun Gewässer, die sich auf separierten Grundstücken befinden und nur für den Zweck der Löschwasserversorgung angelegt wurden. Mit deren Übernahme in VG-Verantwortung habe die Bürgermeisterin auch keine Probleme. Problematisch seien aber die Fälle, in denen normale Dorfteiche übernommen werden sollen, auch wenn sie letztlich für den Fall des (Brand-)Falles eine Löschwasserentnahmestelle besitzen. "Sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Aufgabenübergang dazu führen, dass die Dorfteiche von der Verbandsgemeinde unterhalten werden, zumindest was die Entschlammung und die Freihaltung der Entnahmestellen angeht?", fragt die VG-Chefin an. "So zumindest lauten nun die Forderungen der Gemeinden."
Der Innenminister hegt an der Berechtigung dieser Forderung der Bürgermeister von Wethautal-Mitgliedsgemeinden zumindest seine persönlichen Zweifel. Die hatte er schon unlängst bei einem Besuch im Wethautal geäußert, als das Problem kurz angesprochen wurde. Nicht jeder "Entenbadeteich" wäre einst vorrangig als Löschwasser-Reservoir angelegt worden. Offiziell teilt er nun mit, dass ein Eigentumsübergang nur dann möglich ist, "wenn der Dorfteich überwiegend zur Erfüllung der Löschwasserversorgung bestimmt ist und die Verbandsgemeindevereinbarung keine abweichenden Bestimmungen enthält."
Um bei diesem Punkt zu bleiben: In einer Anlage zur VG-Vereinbarung aus dem Jahr 2009 sind insgesamt 18 Löschwasserteiche aufgelistet, die von den Mitgliedskommunen ins Eigentum der Verbandsgemeinde übergehen sollen. "Ob ein Dorfteich überwiegend zur Erfüllung der Löschwasserversorgung bestimmt ist", so Stahlknecht abschließend, "wird im Regelfall von der konkreten Situation vor Ort abhängig sein."