Schmuggel im großen Stil Zigarettenschmuggel in großem Stil: Diese Strafe bekommt das Schmuggler-Paar aus Merseburg
Halle (Saale)/Merseburg - Mit versteinerter Miene nahm ein Merseburger Ehepaar am Mittwoch das Urteil des Landgerichts Halle entgegen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich das Paar der gemeinschaftlichen gewerblichen Steuerhehlerei schuldig gemacht habe und verurteilten den 37-Jährigen Mann zu drei Jahren Gefängnis. Seine 33-Jährige Ehefrau erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Damit folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Schmugglerpaar aus Merseburg: Gericht sah „erhebliche kriminelle Energie“
Der Familienvater hatte im Prozess eingeräumt, dass er zwischen Frühjahr 2014 und Oktober 2015 in 41 Fällen mit unversteuerten und unverzollten Zigaretten gehandelt hatte. Die Ware bezog er dabei, so hatten es die Ermittlungen des Zolls ergeben, wohl zumeist von polnischen Händlern und verkaufte sie an weitere Händler und Konsumenten weiter.
Die Zollermittler waren ihm und seiner Frau auf die Schliche gekommen, weil sie einen der Lieferanten observiert hatten. Im Oktober 2015 wurde der Angeklagte schließlich im Zuge einer Razzia festgenommen und in seiner Garage zahlreiche Zigaretten sichergestellt. Die Richter sahen einen „hohen Organisationsgrad“ beim Handel, was sie als Beleg für eine „erhebliche kriminelle Energie“ werteten.
Urteil im Schmuggler-Prozess: Frau wusste genau, was sie tat
Das Gericht ging zudem davon aus, dass die Eheleute die Taten gemeinschaftlich begingen. Zwar verurteilte es die Ehefrau nur für 13 Fälle. Die Richter sahen aber anders als ihr Verteidiger eine Mittäterschaft und keine bloße Beihilfe. „Sie war vollumfänglich über An- und Verkäufe informiert“, argumentierte der Richter.
Sie habe konkret etwa bei der Anmietung der zur Lagerung der Zigaretten genutzten Garage geholfen. In Einzelfällen, insbesondere wenn ihr Mann verhindert war, sei sie gegenüber Verkäufern und Abnehmern selbst in Erscheinung getreten.
Weil es die die gemeinschaftliche Begehung der Hehlerei als bewiesen ansah, wertete es die Ausführungen der Angeklagten vor Gericht nur als Teilgeständnisse. Die Eheleute hatten sich jeweils nur zu ihren eigenen Tatbeiträgen geäußert. Die Ausführungen des Partners im Nachgang lediglich bestätigt.
Schmugglerpaar muss nun über eine Million Euro zahlen
Neben den Freiheitsstrafen sieht sich das Paar auch mit den finanziellen Folgen des Zigarettenhandels konfrontiert. Und die belaufen sich nach dem Urteilsspruch, sollte er rechtskräftig werden, auf über eine Million Euro. Denn zu den Tabaksteuerforderungen, die sich nach Angaben des Anwalts des 37-Jährigen auf aktuell 760.000 Euro belaufen, kommt nun noch eine Vermögenseinziehung von 338.000 Euro.
Während die Staatsanwaltschaft nur gefordert hatte, den Gewinn von - so nahmen Anklage und Gericht an - drei Euro pro Stange abzuschöpfen, ging das Gericht darüber hinaus. Es erklärte, den Erlös von geschätzt 22 Euro pro Stange ohne Abzug der Einkaufskosten einzuziehen. Die Verteidiger hatten den Gewinn aus dem Handel auf 18.000 bis 20.000 Euro beziffert. Der Anwalt des Ehemannes nannte das Urteil eine „wirtschaftlichen Vernichtung“ seines Mandanten. Er kündigte an, fristwahrend Rechtsmittel einzulegen. Er sehe „gute Gründe“ für eine Revision. (mz)