Taubenplage in Merseburg Taubenplage in Merseburg: Stadtverwaltung prüft Alternative zu Tötungen

Merseburg - Die Tierrechtsorganisation Peta hatte der Stadt Merseburg mit rechtlichen Schritten gedroht, falls in der Stadt - genauer gesagt am Busbahnhof - Tauben getötet würden. Denn das hatte die Stadt vor. Angeblich mit Genehmigung des Landkreises, der dieses jedoch bestreitet.
Bei einer Taubenabwehr- und Reinigungsaktion im September wollte das Straßen- und Grünflächenamt nicht nur die Hinterlassenschaften der Tiere beseitigen und den vollgekoteten Wartebereich des Busbahnhofes reinigen, man wollte auch Lebendfallen aufstellen, die Tiere einfangen, betäuben und töten, was zu einem Aufschrei bei Peta führte. Solche Pläne verstießen gegen das Tierschutzgesetz, so Peta.
Nachgefragt beim Gesundheitsamt: Bildet Taubenkot Gesundheitsgefahr für Menschen?
In Sachsen-Anhalt - wie offenbar auch in Mecklenburg-Vorpommern - gilt die verwilderte Haustaube (Columbia livia domestica) allerdings generell als tierischer Schädling. Grundlage dafür ist Paragraf 1 der Schädlingsbekämpfungsverordnung. Damit dürften verwilderte Haustauben unter bestimmten Umständen tatsächlich getötet werden. Nämlich dann, wenn eine Gesundheitsgefahr für Menschen besteht.
Die MZ fragte deshalb beim Gesundheitsamt des Landkreises Saalekreises nach, wie es die Situation am Busbahnhof einschätzt. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht durch die vorhandenen Tauben im Bereich des Zentrums der Stadt und besonders am Busbahnhof keine akute Gesundheitsgefahr. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen zu Gesundheitsbeeinträchtigungen bzw. Belästigungen durch die zeitweise ca. 300 herumfliegenden Tauben kommen kann“, so die Antwort von Kreissprecherin Kerstin Küpperbusch.
Taubenplage in Merseburg: Es gilt das Infektionsschutzgesetz
Die Schädlingsbekämpfungsverordnung war im Jahr 1996 auf der Grundlage einer Ermächtigung im damaligen Bundes-Seuchengesetz erlassen worden. Dieses Gesetz ist wiederum im Jahr 2000 durch das Infektionsschutzgesetz ersetzt worden. „Grundsätzliches Ziel beider Gesetze ist der wirksame Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten, insbesondere durch Maßnahmen zur Vorbeugung vor übertragbaren Krankheiten beim Menschen und zur Verhinderung ihrer Weiterverbreitung“, erklärte Andreas Pinkert, Pressereferent im dafür zuständigen Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, auf Anfrage der MZ. Ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können, sei als Gesundheitsschädling definiert.
Taubenplage in Merseburg: „Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund verboten“
Während sich Peta auf Studien beruft, nach denen Taubenkot relativ unschädlich sei, sind andere Experten der Meinung, dass Tauben bis zu 80 verschiedene zum Teil schwere Infektionskrankheiten übertragen - zum Beispiel Listeriose, Toxoplasmose oder auch Ornithose, etwas, das einer Vogelgrippe ähnelt.
Im Rahmen des Vorgehens bei der Bekämpfung von Wirbeltieren als tierische Schädlinge hätten die zuständigen Gesundheitsbehörden in Sachsen-Anhalt jedoch die geltenden Bestimmungen des Tierschutzes zu beachten und einzuhalten. Demnach sei es verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. „Folglich ist auch das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund verboten“, so Pinkert.
Taubenplage in Merseburg: Stadt sucht nach anderen Wegen
Inzwischen hat es eine Beratung von Vertretern der Stadt Merseburg mit Vertretern des Landkreises gegeben. „Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung der Taubenpopulation besprochen, ohne die Tiere töten zu müssen“, sagte Kerstin Küpperbusch. Diese verschiedenen Varianten wie die Errichtung von Taubenhäusern, Umsiedlung der Tauben und mehr würden nun von der Stadt geprüft.
(mz)