Müllgebühren im Saalekreis Müllgebühren im Saalekreis: Weiter Ärger um Abfall

Merseburg - Als der neue Müllgebührenbescheid ins Haus flatterte, staunten viele nicht schlecht. Seit 1. Januar gelten im Saalekreis erstmals einheitliche Regeln. Neu ist nicht nur, dass die Grundgebühr nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen berechnet wird, sondern auch, dass nach der sechsten Leerung der Restmülltonne zusätzliche Kosten anfallen. Vor allem die Menschen aus dem nördlichen Saalekreis müssen sich an Neuerungen gewöhnen: an die Biotonne und daran, dass der Müll jetzt gewogen wird.
Damit der Landkreis die neuen Müllgebühren berechnen konnte, mussten die einzelne Haushalte ihre Personenanzahl angeben. „Doch das haben nur 30 Prozent getan“, sagt Sabine Faulstich vom Umweltamt des Landkreises. In den übrigen Fällen musste auf die Daten vom Einwohnermeldeamt zurückgegriffen werden. Doch diese sind manchmal nicht korrekt. Gibt es auch Leute, die bei ihren Angaben schummeln? Auf diese Frage wollte der Landkreis am Freitag nicht antworten.
Über 1.500 Aufträge für die braune Tonne im Saalekreis eingegangen
„Sollte die Personenanzahl im Gebührenbescheid nicht stimmen, kann diese natürlich nachträglich beim Landkreis gemeldet werden“, sagt Kerstin Küpperbusch, Sprecherin des Kreises. „Nach der Änderung bekommen die Einwohner dann einen neuen Bescheid“, so Küpperbusch weiter.
Durch die neue Satzung haben die Bewohner des nördlichen Saalekreis die Möglichkeit, sich eine braune Tonne auf das Grundstück zu stellen. „In den letzten Wochen sind bei uns allein über 1.500 Aufträge für die braune Tonne eingegangen. Mit so einem Ansturm habe ich nicht gerechnet“, sagt Volker Huth, Geschäftsführer der Entsorgungsgesellschaft Saalekreis (EGS), sichtlich überrascht. Huth schätzt, dass viele Bewohner glauben, dass die Biotonne mit der neuen Satzung Pflicht geworden ist. „Die braune Tonne ist nur erforderlich, wenn die Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück nicht kompostiert werden können“, erklärt Huth. Doch wie auch bei dem Restmüll fallen dann gewichtsabhängige Gebühren an.
Neue Müllsatzung: In der Grundgebühr sind nur sechs Leerungen inklusive
In der neuen Satzung ist außerdem festgelegt, dass in der Grundgebühr nur sechs Leerungen inklusive sind. Ab der siebten Abholung werden Extrakosten fällig. „Und dieses Geld wollen Leute sparen. Deshalb greifen sie verstärkt zur 120-Liter-Tonne“, sagt Huth. „Auch bei dem Behältertausch haben wir deswegen viele Aufträge bekommen“, erzählt er weiter. Ein weiterer Bestandteil des neuen Systems ist der Wegfall der bisherigen 40- und 60-Liter-Restabfallbehälter. Aus diesem Grunde müssen die Einsätze aus diesen Behältern entfernt werden. Das neue Volumen entspricht dann dem eines 120-Liter-Abfallbehälters. Bis alle Einsätze entfernt sind, wird nur die Hälfte einer Leerung berechnet.
Rund 10.000 Anfragen für neue oder andere Tonnen sind aufgrund der neuen Satzung bislang zusammengekommen. „2.000 davon haben wir schon abgearbeitet. Wir tuen unser Bestes“, sagt Huth. „Bis März wollen wir mit allen Aufträgen jedenfalls fertig sein.“ Neben der Vielzahl von Anfragen muss allerdings auch die Müllabfuhr weitergehen. Anfängliche Schwierigkeiten leugnet Huth nicht. Ein Mitarbeiter eines Bürokomplexes in Großkugel beschwerte sich kürzlich über sich stapelnden Müll und unhygienische Zustände, da der Turnus nicht eingehalten wurde. „Wir sind gerade dabei, eine Lösung zu finden“, sagt Huth. (mz)
Mitteilung über die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen schriftlich an: Landkreis, Sachgebiet Abfallwirtschaft, Domplatz 9 in 06217 Merseburg oder per E-Mail: [email protected]