Kreisstraße durch Gröst Kreisstraße durch Gröst: Abgesenkte Borde zeigen die Vorfahrt

Gröst - Nach dem grundhaften Ausbau der Kreisstraße durch Gröst gibt es Kritik, die Vorfahrtsregeln seien nicht eindeutig geklärt. Doch sowohl der Ortschaftsrat als auch das Bauamt in Mücheln - Gröst ist ein Ortsteil - und das Straßenverkehrsamt des Saalekreises weisen dies zurück.
„Vor allem Ortsunkundige rätseln, was es denn nun mit der Vorfahrtsregel auf sich hat. Schilder stehen nicht. Also rechts vor links?“, heißt es in einer Leseranfrage an die MZ.
Nein, lautet die eindeutige Antwort von Helmut Menzlow, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Von den Nebenstraßen aus fahre man jetzt über abgesenkte Borde auf die Hauptstraße. Dass man dabei die Vorfahrt beachten müsse, stehe im Paragrafen 10 der Straßenverkehrsordnung. Mit anderen Worten: Wer auf der neuen Straße zwischen Almsdorf und Branderoda unterwegs ist, hat eindeutig Vorfahrt. Entsprechende zusätzliche Schilder seien deshalb nicht notwendig, so Helmut Menzlow. Es sei denn, Unfallzahlen würden dazu Anlass geben. Das sei aber in Gröst nicht der Fall.
„Vorfahrt beachten“
Auch der Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister Maik Weichert (parteilos) erklärten auf Nachfrage der MZ einhellig, sie halten zusätzliche Schilder nicht für nötig. Derselben Meinung ist nach MZ-Recherche das Müchelner Bauamt. Tatsächlich erbrachte ein Vor-Ort-Test der MZ, dass die Hauptstraßenregelung aus Richtung Branderoda kommend eindeutig geklärt ist. Aus Richtung Neue Dorfstraße kommend, wurde extra ein Schild „Vorfahrt beachten“ angebracht, weil es an dieser Kreuzung Veränderungen gab.
Das Bauamt Mücheln erklärte, es werde aus Richtung Almsdorf kommend das Aufstellen eines weiteren Hauptstraßenschildes geprüft. Viel wichtiger sind in diesem Kreuzungsbereich nach Ansicht des Ortschaftsrates aber noch Hinweisschilder, die zeigen, in welche Richtung es nach Merseburg, Mücheln oder Freyburg geht. (mz)