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Kommunen im Saalekreis Kommunen im Saalekreis: Riesige Unterschiede bei der Hundesteuer

Von Tilo Krippendorf 13.10.2015, 18:48
Die Höhe der Hundesteuer unterscheidet sich bei den Kommunen im Saalekreis erheblich.
Die Höhe der Hundesteuer unterscheidet sich bei den Kommunen im Saalekreis erheblich. Peter Wölk Lizenz

Merseburg - Setzen die Städte Querfurt und Mücheln einen Trend? Wegen klammer Kassen in den Kommunen hatten diese beiden Städte zuletzt eine Erhöhung der Hundesteuer beschlossen. Denn die Hunde-Abgaben sind nicht zweckgebunden und fließen somit in den Gesamthaushalt ein. Die Höhe der Steuer unterscheidet sich jedoch erheblich. Hier eine Übersicht zu den Kommunen:

Merseburg: Für den ersten Hund sind hier 48 Euro pro Jahr fällig, für einen zweiten 72 Euro. Jeder weitere Hund kostet 96 Euro Steuern. Teurer sind die als gefährlich eingestuften Listenhunde: Für jedes jedes Tier, das neu angeschafft wird oder nachträglich als gefährlich eingestuft wird, müssen 480 Euro Hundesteuer gezahlt werden.

Querfurt: Derzeit beträgt die Hundesteuer in der Quernestadt 30 Euro für den ersten Hund eines Halters. Das soll sich auf 50 Euro erhöhen und damit annähernd verdoppelt werden. Für weitere Hunde müssen momentan 60 Euro gezahlt werden, das soll sich auf 75 Euro erhöhen. Die Stadt hofft dadurch auf Mehreinnahmen von 20 000 Euro pro Jahr.

Bad Dürrenberg: Hier werden 30 Euro für den ersten, 50 Euro für einen zweiten, jedoch schon 150 Euro für jeden weiteren Hund verlangt. Für gefährliche Hunde sind 250 Euro fällig.

Bad Lauchstädt: Die Goethestadt verlangt für einen Hund 35 Euro Steuern pro Jahr. Ein zweiter kostet 80 Euro, jeder weitere dann 120 Euro. Für gefährliche Hunde gibt es hier keine gesonderten Abgaben.

Wie hoch die Abgaben in Braunsbedra, Mücheln, Leuna, Schkopau und Weida-Land sind, lesen Sie auf der nächsten Seite.

Braunsbedra: In der Geiseltal-Stadt sind 36 Euro für einen Hund fällig, jeder weitere kostet den Halter zusätzlich 48 Euro. Ein gefährlicher Hund schlägt mit 144 Euro zu Buche.

Mücheln: Der Stadtrat hat in der vergangenen Woche beschlossen, die Hundesteuer für den ersten Hund eines Halters zu verdoppeln. Sie steigt ab dem kommenden Jahr von 18 auf 36 Euro, für einen zweiten Hund bleibt die Steuerhöhe von 60 Euro. Die Steuer für Hunde, die auf der Liste der gefährlichen Rassen stehen, beträgt 144 Euro.

Leuna: Innerhalb der Stadt Leuna ist die Steuer besonders verschieden. Jeder Ortsteil hat eine eigene Regelung. Die Folge: elf verschiede Steuerbeträge. Für den ersten Hund liegt diese zwischen 10 Euro (Ortschaft Rodden) und 31 Euro (Leuna und Zöschen). Auch für weitere Hunde müssen Halter je nach Ortschaft unterschiedlich tief in die Tasche greifen. Bei gefährlichen Hunden gibt es allerdings eine einheitliche Steuerhöhe von 92 Euro.

Schkopau: In der Gemeinde ist es einfacher geregelt. Der erster Hund kostet 50 Euro Steuern, jeder weitere 70 Euro.

Weida-Land: In der Verbandsgemeinde gibt es ebenfalls verschiedene Steuersätze für Hunde. In Barnstädt, Nemsdorf-Göhrendorf und Obhausen werden beispielsweise 20 Euro für den ersten Hund, 30 Euro für den zweiten und 40 Euro für weitere Hunde verlangt. Die Steuer für einen gefährlichen Hund beträgt 300 Euro. Steigra hat ähnliche Regelungen. Besonders teuer ist es für Halter von gefährlichen Hunden in Farnstädt: hier beträgt die Steuer 1 000 Euro pro Jahr - ein absoluter Spitzenwert. (mz)