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Ist Satzung rechtswidrig? Ist Satzung rechtswidrig?: Gemeinde Kabelsketal will Abwasserverband WAZV verklagen

Von Robert Briest 18.05.2017, 07:38

Schkopau - Satzungen von Abwasserverbänden bieten meist wenig Lesegenuss, gleichwohl kann ihr Inhalt vor allem für Hausbesitzer oft einen Unterschied von tausenden Euro machen. In der Gemeinde Kabelsketal hat man die im Dezember veröffentlichten neuen Satzungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis (WAZV) in den vergangenen Monaten deshalb sehr intensiv studiert.

Gemeinde Kabelsketal sucht noch Mitstreiter für Klage gegen WAZV

Das Ergebnis: Die Gemeinde will nun ein Normenkontrollverfahren beim Verwaltungsgericht anstreben und sucht dafür noch Mitstreiter. In Frage kämen dafür vor allem die betroffenen Gemeinden im alten Saalkreis, aber auch Schkopau hat einige Ortsteile, die über den WAZV mit Wasser versorgt werden. Im Gemeinderat war deshalb am Dienstag eine von Kabelsketal bestellte Anwältin zu Gast, um über die Bedenken der Nachbargemeinde zu berichten.

Kabelsketals Bürgermeister Kurt Hambacher (parteilos) sieht zwei Probleme. So habe er rechtliche Bedenken, weil mit der neuen Satzung die Wasserversorgung öffentlich-rechtlich (Satzungsrecht), die Wasseranschlüsse jedoch privatrechtlich (Vertragsrecht) geregelt sind.

Das könnte unzulässig sein. Der Unterschied für den Verbraucher ist vor allem das Vorgehen, wenn er Probleme mit Rechnungen sieht. Bei öffentlich-rechtlicher Organisation könnte er zunächst Widerspruch einlegen. Im privatrechtlichen Bereich gäbe es diesen Weg jedoch nicht. „Der Betroffene muss dann gleich klagen“, erörtert Hambacher.

Schachtarbeiten und Straßensperrung müssen bezahlt werden

Einen solchen Schritt empfiehlt er auch Bewohnern, die entsprechende Bescheide erhalten, denn durch die neuen Satzungen, die von der Verbandsversammlung bestätigt wurden, seien Kosten auf den Verbraucher übergegangen. Wurde der bisher nur bei Neuanschlüssen zur Kasse gebeten, wenn etwa die Trinkwasserleitung durch die Hauswand verlegt wurde, so müsse er nun auch bei Wartung, Neubau oder Havarie zahlen, klagt Kabelsketals Bürgermeister.

Die Kosten könnten dann schnell im vierstelligen Bereich liegen, schließlich müssten auch Schachtarbeiten und Straßensperrung bezahlt werden. Bisher waren derartige Kosten über den Wasserpreis auf alle Kunden umgelegt worden. Hambacher hält die nun erfolgte Risikoprivatisierung für falsch. Durch das angestrebte Normenkontrollverfahren erhofft er sich Rechtssicherheit: „Es gibt noch keine Rechtsprechung dazu.“ In Schkopau soll der Gemeinderat Mitte Juni entscheiden, ob er sich der Kabelsketaler Klage anschließt. Hambacher machte jedoch deutlich, dass seine Gemeinde den juristischen Schritt gehen wird. (mz)