Ist Reiten im Gelände bald untersagt?
FRANKLEBEN/MZ. - 35 Rettungskräfte aus Frankleben und Braunsbedra sowie das Technische Hilfswerk eilten herbei, um dem Tier zu helfen. Es konnte nach sechsstündiger aufwändiger Bergung von der Feuerwehr zwar auch befreit werden, verendete aber währenddessen (die MZ berichtete).
Inzwischen sind die Behörden aktiv geworden. Vor allem muss natürlich geklärt werden, wer für den Sturz verantwortlich ist. Mitarbeiter des Bau- und Ordnungsamtes der Stadt Braunsbedra waren Dienstagnachmittag gemeinsam mit dem Stadtwehrleiter Thomas Schulze und dem Franklebener Bürgermeister Hans-Udo Kraneis (CDU) vor Ort, um sich ein Bild über die Unglücksstelle zu machen und über das weitere Vorgehen zu beraten.
Eine Frage lautet, wie viel Schuld die Reiterin trägt. Sie war nur rund 50 Meter vom asphaltierten Wirtschaftsweg entfernt mit ihrem Tier in dem unwegsamen Gelände mit meterhohem Gras und Gebüsch unterwegs und lenkte es über den Schacht, der offensichtlich schon lange vor der Wende als Hochwasserschutzbauwerk für die dort entlang fließende Geisel errichtet wurde. Fakt ist, dass sie diesen Schacht mit seinen Betonstufen und dem auffälligen blauen Geländer nicht übersehen konnte.
Und wie viel Schuld trägt der Grundstücksbesitzer? Hätte er vor dem Betreten des Schachtes warnen müssen, der offenbar außen zwar durch Betonschwellen, aber in der Mitte nur durch Holzbohlen abgedeckt war und längst nicht mehr in Betrieb ist? Entsprechende Hinweisschilder gibt es nicht.
"In diesem Bereich grenzen mehrere Flurstücke aneinander. Wir müssen erst noch ermitteln, wer für den Schacht zuständig ist", erklärte Frank Hoffmann vom Bau- und Ordnungsamt. Dabei gehe es nicht nur um eine neue Schacht-Abdeckung, denn die Sicherung erfolgt momentan lediglich provisorisch mit rot-weißen Absperrbändern. "Wir müssen vor allem neu überlegen, ob wir das Reiten hier im Gelände untersagen und stattdessen spezielle Reitwege ausweisen, ähnlich wie das bereits am Großkaynaer See geschehen ist", meinte Frank Hoffmann nach der Begehung.