1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Merseburg
  6. >
  7. Islamisches Opferfest: Islamisches Opferfest: Schächten verboten

Islamisches Opferfest Islamisches Opferfest: Schächten verboten

11.09.2016, 20:15
Das Veterinäramt des Landkreises hat noch einmal eindringlich auf die hierzulande geltenden Bestimmungen zum Schlachten von Tieren hingewiesen.
Das Veterinäramt des Landkreises hat noch einmal eindringlich auf die hierzulande geltenden Bestimmungen zum Schlachten von Tieren hingewiesen. IMAGO/Symbol

Merseburg - Vor dem alljährlichen viertägigen islamischen Opferfest Mitte September hat das Veterinäramt des Landkreises auf noch einmal eindringlich auf die hierzulande geltenden Bestimmungen zum Schlachten von Tieren hingewiesen. In einer Mitteilung auf der Internetseite des Kreises heißt es, dass das sogenannte Schächten von Tieren grundsätzlich verboten ist. Dabei handelt es sich um die Schlachtung ohne vorherige Betäubung der Tiere.

Nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutzschlacht-Verordnung dürfe ein warmblütiges Tier nur nach vorheriger Betäubung, die das Schmerzempfinden des Tieres sicher ausschaltet, geschlachtet werden. Zudem müsse die Person, die das Schlachten vornimmt, Sachkunde nachweisen, heißt es von Seiten des Kreises weiter.

Elektrokurzzeitbetäubung als möglicher Kompromiss

Eine Möglichkeit, den Belangen des Tierschutzes und den Glaubensgrundsätzen des Islam gleichermaßen Rechnung zu tragen, sei demnach die Elektrokurzzeitbetäubung der Schlachttiere. Schlachtungen seien bei der zuständigen Behörde, dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, vorab anzumelden. Schlachtabfälle müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für tierische Nebenprodukte zu entsorgen, teilte die Behörde mit.

Unklar war zunächst, ob es in der Vergangenheit entsprechende Verstöße gegen das Gesetz im Kreisgebiet gab. (mz/ram)