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Hohe Strafe bei Verbrennen Hohe Strafe bei Verbrennen: Wohin mit dem Grünschnitt?

Von Doreen Hoyer 06.03.2014, 22:09

Merseburg/MZ - Je wärmer es draußen wird, desto mehr sprießen und gedeihen die Pflanzen im heimischen Garten. Das frische Grün ist zunächst ein schöner Anblick - doch es macht auch Arbeit. Denn je mehr die Pflanzen wachsen, um so mehr müssen sie zurückgeschnitten und Reste entsorgt werden.

Für manch einen wäre es vermutlich am bequemsten, den Grünschnitt einfach im Garten zu verbrennen. Das ist im Saalekreis nicht erlaubt, denn nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dürfen Abfälle nur in dafür zugelassenen Anlagen entsorgt werden. Wer trotzdem Grünschnitt verbrennt, muss mit einem Bußgeld bis zu 100 000 Euro rechnen.

Den Gartenabfall mal eben bei einem Grillfest nach dem Essen in der Glut zu verbrennen, sei ebenfalls nicht gestattet, so Kreissprecherin Kerstin Küpperbusch. Das Verbot gelte auch, „wenn in Grillfeuern oder Ähnlichem mutwillig Abfälle verbrannt werden“. Stattdessen kann man den Grünschnitt bei Annahmestellen entsorgen, zum Beispiel bei der Merseburger Entsorgungsgesellschaft in Beuna, Großkaynaer Straße 1.

Zur Abgabe bei Annahmestellen gibt es noch Alternativen: zum einen den Komposthaufen im eigenen Garten. Wer keinen hat, der kann zweitens seinen Grünschnitt von März bis November abholen lassen. Dafür sollte er gebündelt werden. Die Pakete dürfen dabei höchstens 1,50 Meter lang sein, einzelne Äste sollten nicht stärker als acht Zentimeter sein. Baum- und Strauchschnitt, der sich nicht bündeln lässt, kann in kompostierbaren Behältern wie zum Beispiel Pappkartons oder Papiersäcken bereitgestellt werden.

Diese gibt es im Einzelhandel zu kaufen. Sie sind aber auch beim Landkreis oder den Entsorgungsunternehmen erhältlich. Sämtliche Bündel, Säcke und Kartons müssen dabei von einer Person ohne Probleme angehoben werden können - soll heißen, sie dürfen nicht mehr als 25 Kilogramm wiegen.

Dabei gilt: Gemähter Rasen zählt nicht zum Baum- und Strauchschnitt. Er gehört also nicht in die Schnittbündel, sondern muss in die Biotonne. Gleiches gilt für Blumenerde und gejätetes Unkraut. Aber auch zerkleinerter Grünschnitt kann über die Biotonne entsorgt werden.

Wann Grünschnitt abgeholt wird, erfahren Sie unter www.saalekreis.de/de/entsorgungskalender.html