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Hartz IV im Saalekreis Hartz IV im Saalekreis: Jobcenter verhängt mehr Sanktionen

12.04.2016, 09:00
Das Logo der Arbeitsagentur am Eingang zum Jobcenter.
Das Logo der Arbeitsagentur am Eingang zum Jobcenter. dpa

Merseburg - Das Jobcenter im Saalekreis hat im vergangenen Jahr deutlich mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt als noch 2014. Der Eigenbetrieb listet 2.906 Fälle auf, das sind 174 mehr als im Vorjahr. „Das heißt aber nicht, dass im Landkreis viele Sozialschmarotzer leben, die sich Leistungen erschleichen wollen. Zumeist mussten Sanktionen ausgesprochen werden, weil Termine nicht eingehalten worden sind“, sagte Ines Stöbe, Sprecherin im Jobcenter, der MZ. 2.123 Delikte fallen in diesen Bereich. Strafen wurden außerdem verhängt, weil sich Leistungsbezieher weigerten, ihre Pflichten zu erfüllen oder vermittelte Jobs abgebrochen haben.

„Kalt erwischt wird keiner unserer Kunden. Bevor eine Sanktion wirksam wird, gibt es eine schriftliche Anhörung. Liegen wichtige Gründe vor, warum beispielsweise Termine mit unseren Beratern verstrichen sind, dann wird auch nicht sanktioniert“, so Stöbe. Im Regelfall müssen säumige oder uneinsichtige Hartz-IV-Empfänger mit der Kürzung von zehn bis 30 Prozent des ALG II rechnen. Wiederholungstätern kann bis zu 60 Prozent der Stütze gestrichen werden. „In Ausnahmefällen fällt die Leistung ganz weg“, sagte Stöbe. Sanktionen gelten für drei Monate. Das Jobcenter kann dann Lebensmittelgutscheine ausgeben, die „Sünder“ dann in Geschäften einlösen.

Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger betreffen übrigens auch Flüchtlinge, die vom Jobcenter betreut werden. „Die Nationalität spielt keine Rolle. Das Recht gilt für alle“, betont Stöbe. Der Eigenbetrieb setzt auch auf die Dienste von Dolmetschern, damit eine Verständigung mit Migranten überhaupt möglich wird. (mz/dsk)