Feiern trotz Streichkonzert Feiern trotz Streichkonzert: Merseburg plant 2018 alle traditionellen Veranstaltungen

Merseburg - Trotz der andauernden Spardebatte wird die Stadt Merseburg in diesem Jahr voraussichtlich an der Durchführung aller großen Veranstaltungen festhalten. Wie Kulturamtsleiter Michael George im Kulturausschuss am Dienstagabend sagte, sollen sowohl das Schlossfest im Juni als auch die Schlossgrabennächte (Juli/August), das Drehorgel- (Juli) und Zauberfest (Oktober) als auch die Schlossweihnacht vom 7. bis 16. Dezember stattfinden. Den Auftakt in das Veranstaltungsjahr machen wie bereits angekündigt vom 4. bis 8. März die Festtage des Puppentheaters im Ständehaus.
Im diskutierten Haushaltsentwurf ist für das Kulturressort ein Zuschussbedarf in Höhe vom mehr als 1,25 Millionen Euro ausgewiesen. Dieser entsteht durch eine Reihe mittlerer und vieler kleiner Investitionen abseits der Veranstaltungen. So wird auch mit Aufstockung durch Fördermittel für den Erwerbsetat der Stadtbibliothek eine Summe von über 33.000 Euro bereitgestellt, wie George ausführte.
Ersatz der Bühne für die Schlossgrabennächte Merseburg
Für den Ersatz der Bühne für die Schlossgrabennächte wurden rund 22.000 Euro veranschlagt. „Die mehr als 20 Jahre alte Bühne war ständig der Witterung ausgesetzt und weist Schäden auf“, erklärte der Kulturamtsleiter. Zudem soll die Stromzufuhr für Veranstaltungen im Schlossgraben für etwa. 4.500 Euro erneuert werden.
Eine weitere Neuanschaffung soll auch im Schlossgartensalon beinahe unumgänglich sein. Die dortigen Tische müssen laut Angaben ersetzt werden, 22.500 Euro würde allein diese Anschaffung kosten. „Bereits im Jahr 2015 war der Kauf vorgesehen, wurde im Sinne der Liquiditätssicherung dann aber gestrichen“, erklärte George im Ausschuss.
Darüber hinaus müssen auch kleinere Dinge immer wieder ersetzt werden, dazu zählten unter anderem Biertischgarnituren oder Mikrofone. Zudem kündigte George ein größeres Vorhaben für die Jahre 2020/21 an: Das Erdgeschoss des Schlossgartensalons soll einen separaten Zugang erhalten, um ihn für Feiern an Privatleute oder Vereine vermieten zu können, ohne den Rest des Hauses bewachen zu müssen. (mz)
