1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Merseburg
  6. >
  7. Das Wissen der Kommunen: Das Wissen der Kommunen: Was speichern Meldebehörden und wer erfährt etwas?

Das Wissen der Kommunen Das Wissen der Kommunen: Was speichern Meldebehörden und wer erfährt etwas?

Von Undine Freyberg 24.06.2018, 07:00
Vieles können Ulrike Findeisen und ihre Kollegen am Computer erledigen. Geht es aber zum Beispiel um Anfragen zu Personen, die vielleicht schon lange verstorben sind, müssen sie im Karteikartenarchiv suchen.
Vieles können Ulrike Findeisen und ihre Kollegen am Computer erledigen. Geht es aber zum Beispiel um Anfragen zu Personen, die vielleicht schon lange verstorben sind, müssen sie im Karteikartenarchiv suchen. Peter Wölk

Merseburg - Abgesehen von Familie und Freunden weiß wohl kaum jemand mehr über eine Person als der Bürgerservice oder das Einwohnermeldeamt der Kommune, in der der- oder diejenige gemeldet ist. Was dürfen die Kommunen mit den Daten machen, wem dürfen sie sie zur Verfügung stellen und wann ist so etwas kostenpflichtig. Die Mitteldeutsche Zeitung sprach zu diesem Thema mit Ulrike Findeisen, der zuständigen Sachgebietsleiterin im Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Merseburg.

Welche Daten haben die Kommunen von ihren Einwohnern?

Die Kommunen kennen natürlich Name, Vorname, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift sowie die Daten des Ehepartners und der Kinder. Die Meldebehörden wissen aber auch, ob derjenige eine Waffe besitzen darf.

„Zieht jemand zu uns nach Merseburg, der beispielsweise eine Waffenbesitzkarte hat, wird das an die zuständige Behörde beim Landkreis weitergeleitet, damit die sich von der zuvor zuständigen Behörde die Akte kommen lassen kann und die Waffe nicht vielleicht irgendwie verschwindet“, sagt Findeisen

Wie lange werden Daten aufbewahrt?

Das ist unterschiedlich. Zieht jemand beispielsweise aus einer Stadt weg oder stirbt, muss ein Teil der Daten gelöscht werden. Fünf Jahre danach muss laut Gesetz sichergestellt werden, dass Name und Anschrift für weitere 50 Jahre gesichert werden.

Wenn Martina Musterfrau ein Klassentreffen organisieren will und ihre Schulfreundin sucht - kann ihr geholfen werden?

„Wenn diese weggezogen ist, können wir ihr zumindest die Auskunft geben, in welche Stadt ihre Freundin mal gezogen ist. Diese Kommune weiß dann entweder, wo sie wohnt oder wohin sie verzogen ist“, so Findeisen. Um diese Auskunft erteilen zu können, braucht die Behörde neben einem korrekten Namen aber auch eine frühere Anschrift oder das Geburtsdatum.

Eine solche Auskunft ist eine einfache Melderegisterauskunft und kostet in allen Kommen von Sachsen-Anhalt 8 Euro. In manchen Fällen gibt es jedoch Übermittlungs- oder Auskunftssperren. „Wir hatten zum Beispiel mal einen Fall, dass jemand in einem Zeugenschutzprogramm war. Da durften wir keine Daten rausgeben.“

Wem dürfen Kommunen überhaupt Daten zur Verfügung stellen?

Wenn jemand zuzieht, informiert jede Kommune automatisch das Statistische Bundesamt, das Finanzamt und die Polizei. „Das sind automatische Datenübermittlungen, die im Hintergrund ablaufen“, erklärt Ulrike Findeisen. Wenn es um die Schulpflicht geht, werden Daten an die Schulbehörde übermittelt. Die GEZ bekommt Daten. Und bei Frauen über 50 werden Daten an die zuständige Einrichtung in Bremen übersandt, die das Mammografie-Screening organisiert.

Wer darf Melderegisterauszüge bekommen?

Zum Beispiel Behörden, aber auch Privatpersonen wie Martina Musterfrau. Für Behörden ist das kostenlos und denen darf man auch andere Daten übermitteln als einer Privatperson - zum Beispiel, wenn eine Autobahn gebaut werden soll und eine Behörde Auskunft zu Grundstücken benötigt.

Welche Daten Kommunen speichern, wie lange sie sie aufbewahren und an wen sie was herausgeben dürfen oder müssen, regelt das Bundesmeldegesetz, das zum 1. Januar 2015 in Kraft trat. Die Allgemeine Gebührenordnung Sachsen-Anhalts regelt, welche Gebühr für welche Auskunft erhoben werden darf. Einfache Melderegisterauskünfte kosten 8 Euro, für erweiterte gibt es einen Ermessensspielraum.
Wer nicht möchte, dass seine Daten weitergegeben werden, kann einen Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre stellen. Dazu geben die Kommunen Auskunft.

„Wir haben Anfragen von Sozialversicherungsträgern, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder vom Jugendamt, wenn es um einen Unterhaltsvorschuss geht. Aber auch Gerichte, die eine Klage zustellen wollen, bekommen von uns Auskunft“, erklärt die Sachgebietsleiterin. Braucht zum Beispiel ein Rechtsanwalt oder eine Inkassofirma eine sogenannte erweiterte Melderegisterauskunft, dann ist das teurer.

Gibt es Anfragen von Werbefirmen?

„Wir verkaufen keine Daten an Firmen, die einfach nur Werbung versenden möchten, wenn Sie das meinen“, erklärt Ulrike Findeisen. Jeder, der eine einfache oder eine erweiterte Melderegisterauskunft möchte, muss die Frage beantworten, ob die Auskunft zu Werbezwecken genutzt werden soll. „Bisher wurde die Frage noch nie mit ja beantwortet.“ Wäre es so, muss der Fragende beweisen, dass die Person, zu der er Auskunft möchte, Werbung ausdrücklich zugestimmt hat.

Verdient die Kommune mit kostenpflichtigen Melderegisterauskünften richtig viel Geld?

„Nein, das sind teils sehr aufwändige Verwaltungstätigkeiten, für die wir verpflichtet sind, Gebühren zu erheben“, so Findeisen. (mz)