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Cannabis und Schlagstock Cannabis und Schlagstock: Drogendealer erhält Strafe auf Bewährung

Von Katrin Löwe 23.03.2018, 07:38

Halle (Saale)/Merseburg - Wegen bewaffneten Drogenhandels ist ein 33-Jähriger am Donnerstag am Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus. Es ging von einem minderschweren Fall aus – ansonsten hätte dem Mann aus Guinea-Bissau, der bereits seit November in Untersuchungshaft saß, eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren gedroht.

Im der Wohnung des Angeklagten in Merseburg hatte die Polizei im April 2017 im Schlafzimmerschrank 190 Gramm Cannabis gefunden – und in unmittelbarer Nähe einen Teleskopschlagstock, um „Drogengeschäfte abzusichern“, wie es in der Anklage hieß. Hinweise aus einem anderen Verfahren hatten zu dem 33-Jährigen geführt.

33-Jähriger Angeklagter gesteht

Er räumte über seinen Verteidiger ein, dass er mit Drogenhandel versucht habe, den Lebensunterhalt der Familie aufzubessern. Er habe zu der Zeit nur eine Duldung in Deutschland gehabt, aber keine Arbeitserlaubnis. Das Cannabis sei kurz vor der Hausdurchsuchung für sieben Euro pro Gramm gekauft worden, sollte für zehn Euro verkauft werden. Zur Herkunft von ebenfalls in der Wohnung gefundenen 600 Euro in „szenetypischer Stückelung“ – darunter 41 Zehn-Euro-Scheine - gab es keine Erklärung. Sein Mandant müsse sich nicht über die Anklage hinaus selbst belasten, so der Verteidiger. Der Schlagstock habe in einem Gasherd gelegen, den er von jemand anderem erhalten habe, sagte der Angeklagte.

Angeklagter bittet um Entschuldigung

Der Staatsanwalt forderte am Ende eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Er ging davon aus, dass der Angeklagte schon zuvor mit Drogen handelte. Der Verteidiger stellte zwar keinen konkreten Antrag, erklärte aber, auf eine Bewährungsstrafe zu hoffen. Der Angeklagte selbst bat in seinem letzten Wort um Entschuldigung. Er wolle gerne arbeiten und werde so etwas nie wieder tun.

Das Gericht nehme dem 33-Jährigen ab, dass er sich in der Vergangenheit bereits aktiv um Arbeit bemüht habe, ihm aber der Duldungsstatus im Wege stand, sagte Richterin Sabine Staron in der Urteilsbegründung. „Jetzt hoffen auch wir, dass Sie eine bessere Chance haben.“ Nach Angaben der Verteidigung wurde für eines der zwei Kinder des Angeklagten inzwischen ein Abschiebeverbot erwirkt, so dass es nun eine Aufenthaltserlaubnis habe und auch der Angeklagte eine erhalten werde. Er werde dann in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

Selbst wenn aufgrund von Indizien davon auszugehen sei, dass die 600 Euro Geld aus Drogengeschäften sind, habe das Gericht keine konkreten Feststellungen dazu, so Staron. Zugute hielt die Kammer dem Angeklagten, dass er nicht vorbestraft ist und gestanden hat. „Sie wissen, was es heißt, in Haft zu kommen“, sagte Staron zudem mit Verweis auf die bereits abgesessene Untersuchungshaft. „Und sie werden kapieren, was passiert, wenn Sie weiter Straftaten begehen.“ Als Bewährungsauflage muss der 33-Jährige 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (mz)