1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Merseburg
  6. >
  7. Brandschutzgesetz in Sachsen-Anhalt: Brandschutzgesetz in Sachsen-Anhalt: SPD: Zwangspension für Feuerwehrmitglieder ist Quatsch

Brandschutzgesetz in Sachsen-Anhalt Brandschutzgesetz in Sachsen-Anhalt: SPD: Zwangspension für Feuerwehrmitglieder ist Quatsch

Von Dirk Skrzypczak 15.05.2015, 07:49
In der Dienstagsausgabe hatte die MZ über das Problem berichtet.
In der Dienstagsausgabe hatte die MZ über das Problem berichtet. MZ Lizenz

Merseburg - Die SPD in Sachsen-Anhalt will sich für eine Anhebung der Altersgrenze im Einsatzdienst der freiwilligen Feuerwehren starkmachen. Bislang werden Mitglieder in die Zwangsrente geschickt, wenn sie 65 Jahre alt werden. Die SPD will diese Grenze auf bis zu 67 Jahre anheben, sagte Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, gestern der MZ. „Es macht keinen Sinn, jeden Freiwilligen mit 65 in die Zwangspension zu schicken“, meinte Erben.

Änderung des Brandschutzgesetztes erst nach 2016

Eine Neuregelung sei leicht organisierbar, „wenn man das an eine erforderliche gesundheitliche Eignung knüpft“. Auch wer nicht mehr voll atemschutztauglich sei, könne wichtige Aufgaben im Feuerwehreinsatz übernehmen. Allerdings, so Erben, werde man die notwendige Änderung des Brandschutzgesetzes wohl erst 2016 nach der Landtagswahl in Angriff nehmen. Das wiederum stößt bei Robby Stock, Kreisbrandmeister im Saalekreis, auf Unverständnis. „Wir brauchen jetzt eine Lösung. Er fürchtet: „Aber so kann man mit der Feuerwehr prima Wahlkampf machen.“ Auch das Innenministerium Sachsen-Anhalts zeigt sich offen für Gespräche, die starre Altersgrenze für den Einsatzdienst zu flexibilisieren.

Gemeinsam mit Landes- und Kreisbrandmeistern würden bereits entsprechende Vorstellungen entwickelt. „Der Gesetzgeber hat die Altershöchstgrenze aber nicht vordergründig an das Renteneintrittsalter gekoppelt, sondern will den körperlichen Anforderungen und Anstrengungen, die Einsätze mit sich bringen, Rechnung tragen“, erklärte Ministeriumssprecher Stefan Brodtrück. Angesichts dieser Fürsorgepflicht könne das Anheben der Altersgrenze allein eben nicht die Lösung der personellen Probleme in den Feuerwehren sein.

Verschwendung von Ressourcen

Erben denkt indes auch an die Führungskräfte. „Wehrleiter, Abschnittsleiter oder auch Kreisbrandmeister mit 65 Jahren in die Altersabteilung zu verfrachten, ist eine Verschwendung von Ressourcen.“ Das Innenministerium sieht das anders. Ältere Mitglieder von Feuerwehren könnten sich sehr wohl auch in Alters- oder Ehrenabteilungen noch einbringen. Dann könnten andere noch von ihren Erfahrungen profitieren. (mz)