Apotheken im Landkreis Apotheken im Landkreis: Weitere Wege zur nächsten Apotheke
Merseburg/MZ. - Ihrem Mann, schildert sie in einem Schreiben an die MZ, ging es an jenem Tag nicht gut, ärztliche Hilfe musste geholt werden. Der Dienst tuende Bereitschaftsarzt kam und verordnete ein Rezept, das schnellstens eingelöst werden musste. Nach einem Blick in die Zeitung glaubte sie, ihren Augen nicht trauen zu dürfen: Als nächste für Notfälle geöffnete Apotheke war da eine in Bad Dürrenberg genannt - nicht etwa wie bislang eine in Merseburg. Da Frau Kühnel nicht Auto fährt, war guter Rat erst mal teuer. Nach mehreren Telefonaten fand sie jemanden, der sie auf die Schnelle nach Dürrenberg und zurück befördern konnte.
Für zusätzlichen Ärger sorgte freilich noch eine weitere "Überraschung": An Sonn- und Feiertagen, erfuhr unsere Leserin, sei eine Notfallzuzahlung in Höhe von 2,50 Euro fällig. Da klingt der Schluss, den sie zieht, recht logisch: "Krank sein ist schlimm seit der Gesundheitsreform, krank sein am Sonntag ist schlimmer und vor allem teurer." An den Arzt zahlte sie beim Hausbesuch zehn Euro Praxisgebühr, dazu die Benzinkosten und zur normalen Rezeptgebühr kam noch besagte Notfallzuzahlung hinzu.
Den Bereitschaftsdienst, erfuhr die MZ von einem Merseburger Apotheker, organisieren die Apotheker des Landkreises in eigener Regie. Bei Veränderungen muss allerdings die Apothekerkammer des Landes zustimmen. Das ist in dem Fall erfolgt, erfuhr die MZ auf Nachfrage. "Wir müssen zum einen Kosten sparen und gleichzeitig den Notdienst in akzeptabler Weise absichern", begründet Christine Heinrich, stellvertretende Geschäftsführerin. Betriebswirtschaftliche Aspekte seien nicht vom Tisch zu wischen, und der Notdienst werde ja dem einzelnen Apotheker nicht extra bezahlt.
Als zumutbar gelten für die Kammer Entfernungen von 15 bis 20 Kilometern zwischen zwei Bereitschaftsapotheken. Für den, der kein Auto habe, sei es schwierig, räumte sie ein. Die Notfallzuzahlung in Höhe von 2,50 Euro sei im Ergebnis der Gesundheitsreform beschlossen worden. Allerdings entfalle diese Gebühr, wenn der Arzt auf dem Rezept den Notfall vermerke, es müsse einfach angekreuzt werden.