Abwasserzweckverband Merseburg Abwasserzweckverband Merseburg: Schuldnern wird notfalls das Auto gepfändet

Merseburg/Schkopau - Nadine Müller leitet die Vollstreckungsabteilung des Abwasserzweckverbandes (AZV) Merseburg - besser gesagt: Sie ist die Vollstreckungsabteilung. Kommen Grundstückseigentümer ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem AZV nicht nach, muss sie Zwangsmaßnahmen einleiten.
„Wir haben einen Stamm von rund 900 Schuldnern, deren Schulden unterschiedlich hoch sind und die zum Teil auch schon eine Teilschuld getilgt haben. Die Schulden liegen zwischen 60 und 1.000 Euro.“ Im Februar oder März bekommen die Grundstückseigentümer ihre Gebührenbescheide für das vergangene Jahr.
Nadine Müller: „Deshalb versuchen wir irgendwie, an das Geld zu kommen“
Wird nicht bezahlt, gibt es eine Mahnung. Wird die ignoriert, gibt es eine Vollstreckungsankündigung. „Dann hat man zehn Tage Zeit. Danach gibt es Vollstreckungsmaßnahmen von Kontopfändung über Lohn- und Gehaltspfändung bis zur Mietpachtpfändung“, so Müller. Dabei holt sich der AZV das Geld direkt vom Mieter, der die Kaltmiete dann nicht mehr an den säumigen Vermieter überweisen darf.
„Strom und Wasser werden meist sofort bezahlt, die Gebühren für den AZV werden meist nicht für so wichtig gehalten. Dabei erbringen wir eine Dienstleistung, für die auch bezahlt werden muss. Deshalb versuchen wir irgendwie, an das Geld zu kommen“, erklärt sie. Bei Hartz-IV-Empfängern sei es schwierig, obwohl die einen Zuschuss beantragen könnten. Bei anderen Schuldnern sei es so, dass man dann in den Außendienst geht, an der Wohnungstür klingelt und bei den Leuten nach dem Geld fragt.
Beschlagnahmung des Autos und Einsatz von sogenannten Ventilwächtern
Nadine Müller ist einem Gerichtsvollzieher gleichgestellt. Damit dürfte sie zum Beispiel auch den großen Plasma-Bildschirm pfänden, ihn aus einer Wohnung mitnehmen, um ihn zu veräußern und so an das Geld für den AZV zu kommen. Dafür bräuchte sie allerdings Lagermöglichkeiten und müsste Versteigerungen durchführen. „Das würde unsere räumlichen Möglichkeiten übersteigen.“ Deshalb greife man zu anderen Zwangsmaßnahmen - bei besonders renitenten Kunden zum Beispiel zur Beschlagnahmung des Autos und dem Einsatz von sogenannten Ventilwächtern.
Die kleinen gelben Dinger sind eine pneumatische Wegfahrsperre für Autos, die dafür sorgen, dass die Reifen nach maximal 500 Metern Fahrt keine Luft mehr haben - sollte man trotz Warnung das Fahrzeug in Bewegung setzen. „Das Auto bekommt von mir ein Pfandsiegel und für den Fahrer wird ein Warnhinweis hinterlassen.“
Drei Tage Zeit die Schulden zu begleichen
Innerhalb von drei Tagen kann der Schuldner die offene Forderung begleichen. Sollte er das nicht tun, darf der AZV das Auto abschleppen und versteigern, um an sein Geld zu kommen. „Aber soweit kommt es nicht - wenn die Leute sehen, dass ich das Auto beschlagnahme, kommen sie meist schon aus dem Haus gelaufen.“ Bisher habe sie die Ventil-Wächter ungefähr 20 Mal eingesetzt.
Wenn Strom oder Wasser nicht bezahlt werden, wird irgendwann abgestellt. „Das können wir auch - das ist zwar etwas kompliziert, aber technisch möglich“, so Müller.
„Wenn jemand gar nicht mehr Willens ist zu bezahlen, müssen wir die Entsorgung einstellen. Dann gibt es eine Warnung und den Hinweis, dass zum Beispiel die Toilette nicht mehr benutzt werden kann. Der Schuldner bekommt ein Dixi-Klo vors Haus gestellt und das war’s. Wir haben gerade einen solchen Fall in Nähe der Innenstadt.“
Das Ziel von Nadine Müller ist es jedoch zu allererst, dass die Schuldner ihre Rechnungen bezahlen - auch ratenweise mit kleinen Betragen. Möglichst bevor der nächste Gebührenbescheid eintrifft. Müller: „Denn man darf nicht vergessen, dass Mahnungen und Zwangsmaßnahmen natürlich zusätzliche Kosten verursachen. Da ist man schnell mal bei 150 Prozent des ursprünglichen Bescheides.“ (mz)