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417 Volt auf der Dose 417 Volt auf der Dose: Darum fühlt sich Rentnerin von ihrem Vermieter im Stich gelassen

Von Robert Briest 10.12.2019, 15:00
Auch Regina Aßmanns Fernseher war hinüber.
Auch Regina Aßmanns Fernseher war hinüber. Katrin Sieler

Merseburg - Die Wahrscheinlichkeit sei so groß wie ein Lottogewinn, habe der Elektriker zu ihr gesagt, berichtet Regina Aßmann. Doch das Unwahrscheinliche, was am 9. November gegen 10.30 Uhr in ihrer Wohnung in der Merseburger Otto-Lilienthal-Straße geschah, brachte der 75-Jährigen keinen Gewinn – im Gegenteil.

417 Volt auf der Dose: Waschmaschine, Fernseher und Telefon durchgeschmort

An diesem Morgen kam es in ihren Steckdosen zu einer Überspannung. Einen „durchgebrannten Nullleiter der Nullleiterschiene in der Elektroverteilung“ der Wohnung, benennt die Versicherung später als Ursache. Als sie versuchte, das Licht im Bad auszumachen, habe sie einen Schlag bekommen. Der von ihr alarmierte Elektriker habe in den Steckdosen 417 Volt Spannung gemessen. Normal sind 230 Volt.

Für Aßmanns technische Geräte war diese Überspannung zu viel. Waschmaschine, Fernseher, W-Lan-Router, Telefon und die Dunstabzugshaube der erst drei Jahre alten Küche seinen durchgeschmort. Der Schaden beträgt mehrere Tausend Euro.

Überspannungsschäden wurden von Vermietern nicht ernst genommen

Ein Schaden, von dem die Rentnerin nun fürchtet, darauf sitzen zu bleiben. „Meine Hausratsversicherung trifft nicht ein, obwohl ich sogar eine erweiterte habe.“ Ihr Versicherungsvertreter Torsten Wollmann von der Allianz bestätigt: Das Problem sei, dass es sich nicht um ein Naturereignis handelte. „In einer Hausratsversicherung sind Überspannungsschäden durch Blitz und Unwetter versichert, aber keine Überspannungsschäden durch andere Ursachen.“

Aßmann, die nach eigenen Aussagen seit fünf Jahrzehnten in den dem Neubaublock lebt, wandte sich deshalb an ihren Vermieter, die Gebäudewirtschaft. Dort habe sie sich aber nicht ernst genommen gefühlt, erzählt die Rentnerin. Erst nach mehreren Telefonaten hätten die Mitarbeiter zugesichert, den Fall an den Gebäudeversicherer, die Ösa, weiterzuleiten.

Doch von der bekam Aßmann vor einigen Tagen ebenfalls ein ablehnendes Schreiben. Darin weist die Ösa darauf hin, dass der Vermieter nur für Schäden haften müsse, die er durch ein schuldhaftes Tun oder Unterlassen zu verantworten hat. Im vorliegenden Fall gäbe es jedoch kein Versäumnis, sondern der Schaden sei in einem „für niemanden beeinflussbaren Verschleiß des Elektroteils“ begründet.

Vermieter rückt ein, doch übernimmt er den Schaden?

Diese Ablehnung habe sie zur Weißglut getrieben, sagt Aßmann: „Ich bin doch nicht Schuld daran. Ich möchte ja keinen Luxus, sondern nur das wiederhaben, was kaputt gegangen ist.“ Die Rentnerin wandte sich daher an die MZ. Die fragte bei der Gebäudewirtschaft nach. Chef Thomas Elmendorff antwortete schnell und es scheint als würde das Unternehmen doch auf seine Mieterin zukommen.

Man bedauere den Schaden und habe den Mangel bereits abgestellt. „Wir sind davon ausgegangen, dass es sich bei dem Sachverhalt um ein versicherbares Ereignis handelt“, sagte der Chef. Die Ablehnung der Ösa habe sie daher überrascht. Man sei bemüht, eine schnellstmögliche Lösung mit Frau Aßmann herbeizuführen. Die Nachfrage, ob dies bedeutet, dass die Gebäudewirtschaft nun den Schaden übernimmt, ließ Elmendorff allerdings unbeantwortet. (mz)