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Bei Kita-Ausflug ertrunken Prozess zum Tod eines Zweijährigen - Angeklagte Erzieherinnen erklären sich

Aktualisiert: 26.08.2021, 17:11
Ein Rettungshubschrauber am Neustädter See in Magdeburg.
Ein Rettungshubschrauber am Neustädter See in Magdeburg. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Magdeburg/dpa - Mit Erklärungen von zwei Anwälten ist der Prozess um den Tod eines zweijährigen Kitakindes in Magdeburg fortgesetzt worden. Die Verteidiger von zwei der drei angeklagten Erzieherinnen beteuerten am Donnerstag am Amtsgericht ihr Mitgefühl für die Familie des ertrunkenen Jungen. Jedem gehe das Schicksal des kleinen Jungen und seiner Familie nah. Sie schilderten den Ablauf an jenem 2. Oktober 2020.

Die Gruppe mit 17 Kindern und drei Erzieherinnen ging demnach an diesem Tag zum nahe gelegenen Neustädter See. Dabei benutzten acht Kinder Laufräder, sechs saßen in einem Bollerwagen, drei gingen zu Fuß. Die Erzieherinnen teilten sich die Aufsicht. Ähnlich war es auch auf dem Rückweg, wobei zunächst nur fünf und später dann sechs Kinder im Wagen saßen. Seine Mandantin habe die Kinder mit den Laufrädern begleitet, sagte ein Verteidiger.

Die Aufsicht über die Fußgänger hätte bei einer jungen Kollegin gelegen. Mehrfach habe man sich unterwegs vergewissert, dass alle Kinder da seien. In der Kita sei dann aufgefallen, dass der kleine Junge fehlte. Der Anwalt der älteren Kollegin versicherte, seine Mandantin sei Kindergärtnerin mit Leib und Seele, der Verlust werde sie immer verfolgen. Die Frauen treffe auf jeden Fall eine moralische Verantwortung. Ob daraus auch eine juristische wegen fahrlässiger Tötung werde, stehe auf einem anderen Papier.

Erzieherin verfolgt Verhandlung vor Gericht weinend

Die Ausführungen deckten sich im Wesentlichen mit denen des Anwalts der jüngsten Kollegin, die an dem Tag den Bollerwagen geschoben und die darauf befindlichen Kinder beaufsichtigt hatte. Seine Mandantin sei entsetzt ob des Geschehen und des Leids, das die Familie des kleinen Jungen ertragen müsse. Ihr tief empfundenes Beileid gelte der Familie. Sie selbst ist wie die anderen Erzieherinnen seit dem Schicksalstag im Oktober krankgeschrieben wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Deshalb sei sie auch in psychologischer Behandlung und könne sich nicht vorstellen, wieder als Kindergärtnerin zu arbeiten.

Die beiden Frauen versicherten, sie wollten insbesondere den Eltern mit ihren Erklärungen helfen, das Geschehen aufzuarbeiten. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, ihnen fehle die Reue, wiesen sie zurück.

Die dritte angeklagte Erzieherin äußerte sich nicht. Sie hatte bereits zum Prozessauftakt gesagt, dass die Vorwürfe der Anklage zuträfen. Sie könne sich nicht erklären, wie das alles passiert sei, aber es sei passiert. Die Frau verfolgte auch den zweiten Verhandlungstag weinend.