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Wohngebiet bleibt ohne Taxi-Firma

Von Heiko Wigrim 13.02.2007, 17:17

Köthen/MZ. - Ein Taxi-Unternehmer hatte an die Stadt einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, um sein Gewerbe auch von seinem Einfamilienhaus in einem allgemeinen Wohngebiet in Köthen West (Ascherslebener Allee) ausüben zu können. Im Kaufvertrag des Hauses aus dem Jahr 2006 ist die Wohnnutzung verankert.

"Das allgemeine Wohngebiet hat sich in diesem Bereich bereits zu einem reinen Wohngebiet entwickelt", erläuterte Dezernentin Ina Rauer. "Wir gehen davon aus, dass ein Taxibetrieb die Wohnruhe erheblich stören kann." Dies gelte besonders, da ein Taxi-Unternehmen auch nachts und zu den sonstigen Ruhezeiten gerufen werden könne.

Dietrich Semisch (CDU) machte sich für den Taxi-Unternehmer stark: Dieser habe den Notdienst für die Kassenärztliche Vereinigung übernommen, könne aus diesem Vertrag nicht aussteigen und müsste sich ein anderes Grundstück als Stellplatz für seine Taxis suchen. "Dann müsste er auch nachts mit seinem Privatfahrzeug zu den Dienstfahrzeugen fahren - die Lärmbelästigung wäre also in jedem Fall gegeben", argumentierte Semisch. Es könne sein, dass der Notdienst nicht mehr abgesichert sei, wenn die gewebliche Nutzung dort nicht genehmigt werde.

Dies, so Rauer, könne für eine Entscheidung nicht relevant sein. Das Wohngebiet sei grundsätzlich nicht geeignet, ein Gewerbe auszuüben. "Wenn er die Absicht hatte, hätte er vorher einfach mal fragen müssen. Wir haben zu entscheiden, ob das Gewerbe für die Anwohner zumutbar ist oder nicht."

"Das erste, was in dem Haus eingerichtet wurde, war ein Büro", meinte Herbert Heller, Ausschussvorsitzender. So sei von vorn herein klar gewesen, dass dort die Zentrale entstehen soll. "Bevor ich so etwas einrichte, muss ich mich erkundigen, ob ich das darf oder nicht." Ebenso sah es die Mehrheit der Stadträte und lehnte den Antrag des Taxi-Unternehmers ab.