Leitpfosten herausgerissen, Polizisten beschimpft Wie ein Mann am Amtsgericht Köthen wegen Beschädigung und Beleidigung bestraft wurde
Vater war wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Sachbeschädigung und Beleidigung angeklagt.

Köthen/MZ. - Ein Mann aus Köthen ist am Montag wegen eines versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und Beleidigung von Polizisten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 36 Jahre alte Arbeitslose muss 2.100 Euro Strafe in 140 Tagessätzen zahlen, dazu kommen die Kosten des Strafverfahrens am Amtsgericht.
Dem Mann wurde vorgeworfen, Anfang August 2023 abends gegen 19 Uhr als Fußgänger in Begleitung seines damals acht Jahre alten Sohnes an der Landesstraße 145 zwischen Köthen und Kleinwülknitz vier Leitpfosten aus der Verankerung gerissen zu haben. Dabei seien Bodenhülsen der Pfosten beschädigt worden, einen Pfosten habe der Angeklagte auf die Fahrbahn geworfen.
Den Eingriff in den Verkehr hatte der Fahrer eines Post-Transporters per Notruf der Polizei gemeldet, er war dem auf der Straße liegenden Pfosten ausgewichen. Er sagte als Zeuge aus, ebenso wie einer der Polizisten, denen der Betrunkene nach Aufnahme seiner Personalien einen Stinkefinger gezeigt und sie als „Arschlöcher“ und „Volksverräter“ beleidigt hatte.
Ob der in einem Ortsteil der Stadt Südliches Anhalt lebende Mann an dem frühen Abend mit seinem Sohn nach Hause gehen wollte, blieb im Prozess offen, ebenso wie der Anlass für den Wutanfall im Alkoholrausch.
Der Angeklagte räumte ein, sich nicht an Details erinnern zu können. Er lebe von Bürgergeld, sagt er auf die Frage von Richterin Susanne Vogelsang. Einen Beruf habe er nicht gelernt, seine letzte Arbeit sei das Verputzen von Fassaden vor fünf Jahren gewesen.
Im Bundeszentralregister des Bundesamts für Justiz (BZR) sind drei Gerichtsverfahren des Mannes registriert, dabei ging es um Beleidigung, Bedrohung und Alkohol im Straßenverkehr.
Der Staatsanwalt sagt im Plädoyer, es habe „keine konkrete Gefährdung“ gegeben, der Pfosten lag am Rand. Angesichts des Teilgeständnisses fordert er 140 Tagessätze je 15 Euro, die Richterin schließt sich an. „Sie haben eine Entziehung gemacht, sind auf dem Weg ins normale Leben. Suchen Sie sich Arbeit und seien Sie ihrem Sohn ein Vorbild.“ Staatsanwalt und Angeklagter verzichten noch im Saal auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.