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Für Geschäfte und Friseurbesuch Was gilt in Anhalt-Bitterfeld als Nachweis für Genesene?

12.05.2021, 12:15
Welchen Nachweis brauchen Genesene, um wieder zum Friseur zu dürfen?
Welchen Nachweis brauchen Genesene, um wieder zum Friseur zu dürfen? (Foto: dpa)

Köthen - Während sich die Gastronomen wohl noch etwas in Geduld üben müssen, dürfen nach fünf Werktagen in Folge mit einer Inzidenz unter 150 zumindest die Geschäfte seit Mittwoch wieder Termine zum Einkaufen vergeben. Vollständig Geimpfte und auch Personen, die eine Covid-19-Infektion überstanden haben, benötigen dafür keinen Schnelltest. So steht es im Infektionsschutzgesetz.

Was die Gruppe der Genesenen dabei beachten muss, erfragte MZ-Mitarbeiterin Sylke Hermann bei Udo Pawelczyk, dem Sprecher der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld.

Udo Pawelczyk, Sprecher Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld.
Udo Pawelczyk, Sprecher Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld.
(Foto: LKV)

Herr Pawelczyk, wer gilt offiziell als genesen?

Udo Pawelczyk: Das sind Personen, deren Infektion mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Es geht also um eine Zeitspanne von etwa fünf Monaten. Nach sechs Monaten gilt man von Gesetzes wegen nicht mehr als genesen. Dieser Gruppe wird dann die Schutzimpfung angeboten, um sich gegen das Virus besser schützen zu können.

Wie weisen die betreffenden Personen beim Friseur oder im Geschäft eigentlich nach, dass sie genesen sind?

Udo Pawelczyk: Jeder, der an Covid-19 erkrankt, bekommt vom Gesundheitsamt eine sogenannte Isolationsverfügung. Daraus geht sowohl der Name des Infizierten als auch das Datum seiner Erkrankung hervor. Damit ist eine weitere Bescheidung entbehrlich und wird nur bei Bedarf auf gesonderten Antrag ausgestellt. Die Isolationsverfügung gilt als geeigneter Nachweis.

Kann zum Beispiel auch der Hausarzt eine solche Bescheinigung ausstellen?

Udo Pawelczyk: Da das positive Ergebnis eines PCR-Testes als Nachweis genügt, spricht nichts dagegen, dass auch die behandelnden Hausärzte bei Bedarf eine solche Bescheinigung ausstellen. (mz)