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Schweinehochhaus in Maasdorf Schweinehochhaus in Maasdorf: Prozess gegen Tierschützer Peifer eingestellt

Von Doreen Hoyer 21.09.2016, 10:35
Tierschützer protestieren am Tag des Gerichtsprozesses gegen den Gründer des Deutschen Tierschutbüros vor dem Amtsgericht in Köthen.
Tierschützer protestieren am Tag des Gerichtsprozesses gegen den Gründer des Deutschen Tierschutbüros vor dem Amtsgericht in Köthen. Heiko Rebsch

Köthen - Nummer 33 hat Pech gehabt. Nur 32 Zuschauer passten in den Verhandlungssaal 1 des Amtsgerichtes Köthen, der Rest - etwa fünf weitere Besucher - musste draußen warten. Allerdings nicht allzu lang. Nach gut einer halben Stunde war der Prozess gegen Tierschützer Jan Peifer am Mittwoch schon beendet. Das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs wurde eingestellt.

Gründer des Deutschen Tierschutzbüros

Peifer, Gründer des Deutschen Tierschutzbüros, wurde vorgeworfen, zwischen dem 26. November 2014 und 2. März 2015 unbefugt in das so genannte Schweinehochhaus in Maasdorf (Anhalt-Bitterfeld) eingedrungen zu sein. In der Aufzuchtanlage leben hunderte Schweine - teilweise in zu engen Kastenständen, behauptet zumindest das Deutsche Tierschutzbüro. Peifer soll in der Anlage unerlaubt gefilmt haben. Einen Strafbefehl über 600 Euro habe er nicht akzeptieren wollen, teilt der Tierschützer mit, weshalb es zum Prozess kam.

Als einziger Zeuge im Köthener Verfahren sagte Michiel Taken aus. Er ist Geschäftsführer des Zuchtunternehmens JSR Hybrid Deutschland GmbH, das mit den Maasdorfer Schweinen handelt. Taken leitet jedoch auch eine Firma namens HET GmbH - was sich als Knackpunkt des Verfahrens herausstellte. Denn die JSR nimmt die Maasdorfer Schweine nur ab. Hausherr der Anlage ist die HET GmbH. Der Strafantrag wurde jedoch von der JSR gestellt, die kein Hausrecht hat. Das sei ein Verfahrenshindernis, hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die die Einstellung des Verfahrens forderte. Peifers Verteidiger schloss sich an, sodass das Urteil von Richterin Susanne Vogelsang keine Überraschung war: Da kein wirksamer Strafantrag vorlag, wurde das Verfahren eingestellt.

Taken hatte zuvor ausgesagt, die Buchhaltung für beide Firmen werde in der Stadt Ahaus gemacht, möglicherweise sei dabei etwas durcheinander gekommen. Peifer sei 2014 nach Maasdorf gekommen und habe sich dort als bayrischer Jäger ausgegeben, der gern den Transport der Schweine beobachten wolle. Das habe man dem angeblichen Waidmann erlaubt, so Taken. Die Bitte, das Schweinehochhaus auch von innen sehen zu dürfen, habe er abgelehnt. Er habe die Tiere beschützen müssen, „damit Leute von außen sie nicht krank machen“ und Bakterien einschleppen. Irgendwann später sei es Peifer dann aber doch gelungen, das Haus zu betreten. „Mit Kameras und Straßenkleidung, die vermutlich nicht desinfiziert waren.“

Peifer äußert sich nicht zur Sache

Peifer äußerte sich während des Prozesses nicht zur Sache. Etwas gesprächiger zeigte sich Peifer vor der Verhandlung. Auf dem Flur des Amtsgerichts waren er und Taken aufeinander getroffen. „Wollt ihr den Tierquäler vielleicht noch etwas fragen“, forderte Peifer die Anwesenden auf. Es waren hauptsächlich Unterstützer des Tierschutzbüros. Die reagierten prompt, warfen Taken immer wieder Tierquälerei vor.

Nach der Verhandlung sagte Taken: „Ein Formfehler reicht und die Leute können machen, was sie wollen. Das ist natürlich sehr ärgerlich.“ Takens Anwalt Thomas Klümper erklärte, man könne den fraglichen Vorfall nicht erneut zur Anzeige bringen. Die Frist dafür sei abgelaufen. Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gegen Taken. Ihm werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Das deutsche Tierschutzbüro hatte im August Anzeige erstattet. (mz)