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Schutz vor Wildtieren Schutz vor Wildtieren: Eingeschränktes Jagdrecht für Grundstückseigentümer

Von Matthias Bartl 06.05.2016, 14:58
Es gebe im Landkreis etwa das Zehn- bis Zwanzigfache an Füchsen im Vergleich zu einer normalen Population.
Es gebe im Landkreis etwa das Zehn- bis Zwanzigfache an Füchsen im Vergleich zu einer normalen Population. imago stock&people

Köthen - Die Kritik an den Jägern, sie würden zu wenig das Raubzeug bejagen, sei nicht berechtigt, stellt Rüdiger Rochlitzer fest. Rochlitzer ist Chef der Jagdbehörde in der Landkreisverwaltung und weiß besser als andere, welchen Aufwand die Jäger betreiben. Nur sei es eben auch so, als wolle man mit einem Sieb Wasser schöpfen. „Das Raubzeug hat mittlerweile eine Größenordnung erreicht, die ein Vielfaches des Üblichen ausmacht.“ Es gebe im Landkreis etwa das Zehn- bis Zwanzigfache an Füchsen im Vergleich zu einer normalen Population, von Waschbären ganz zu schweigen. Die Jäger würden auch regelmäßig große Jagden auf Füchse veranstalten, nicht zuletzt, weil die Räuber auch das Niederwild erheblich beeinträchtigten, „aber die Ergebnisse sind nie so groß, wie wir uns das wünschen. Wir bräuchten wohl das Zehnfache an Jägern, was aber auch nicht geht.“

Eingeschränktes Jagdrecht für jeden

Rochlitzer verweist auf die auch rechtlich mögliche Selbsthilfe Betroffener wie Margot Schwertfeger. „Auf dem eigenen Grundstück kann man ein eingeschränktes Jagdrecht wahrnehmen, das es zulässt, Raubzeugfallen aufzustellen und die Tiere anschließend tierschutzgerecht zu töten.“ Wer letzteres nicht kann, solle sich mit der Bitte um Unterstützung an einen Jäger wenden. Außerdem solle man sein Grundstück so vollständig wie möglich davor schützen, dass Füchse, Marder oder Waschbären eindringen können. „Man muss letztlich buchstäblich jedes Loch zunageln“, sagt Rüdiger Rochlitzer. „Anderes hilft nicht.“ (mz)