Gerichtsverhandlung in Dessau Parkkralle fürs Wenden: Warum ein Köthener sich vor dem Landgericht verantworten muss und sich doch im Recht sieht
Ein Grundstücksbesitzer verteidigt sein Eigentum mit rabiaten Methoden. Er sieht sich im Recht, legt gegen ein erstes Urteil Berufung ein und steht nun wegen Nötigung vor dem Landgericht.

Köthen/MZ. - Der Angeklagte spricht oft und mehr als sein Verteidiger. Er befragt die Zeugen, und wenn er das macht, redet er von sich in der dritten Person: „Der Angeklagte.“ Dieser ist Anfang 50 und Eigentümer eines großen Grundstücks am südlichen Ortsrand von Köthen auf dem einstigen Militärflugplatz. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich die Gebäude der Landkreisverwaltung. Das Grundstück des Angeklagten harrt einer Nutzung. Es gebe einen Bebauungsplan, „da darf ich gar nicht bauen“, erklärte der Eigentümer in der Verhandlung vor dem Landgericht.