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Neue Masche schwer zu entlarven Polizei warnt vor Dreiecksbetrug: 49-Jährige aus Anhalt-Bitterfeld soll Ware doppelt bezahlen

Vor einer neuen Betrugsmasche hat das Köthener Polizeirevier am Donnerstag gewarnt. Eine Frau hatte Gartenzubehör bestellt - und geliefert gekommen. Ein paar Wochen erhielt sie ein Mahnschreiben.

Aktualisiert: 09.08.2024, 13:59
Die Frau aus Anhalt-Bitterfeld hatte im Internet Gartenzubehör erworben.
Die Frau aus Anhalt-Bitterfeld hatte im Internet Gartenzubehör erworben. Symbolbild: Christin Klose/dpa-tmn

Bitterfeld/Köthen/MZ/DHO. - Vor einer neuen Betrugsmasche hat das Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld am Donnerstag gewarnt. Diese sei nur schwer zu entlarven. „Während es Betrüger sonst auf die Ware absehen, gelingt es ihnen bei dieser neuen Betrugsvariante, an das Geld der Käufer zu kommen.“

Die Frau aus Anhalt-Bitterfeld hatte im Mai Gartenzubehör im Wert von 30 Euro erworben

So erging es einer 49-Jährigen aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Sie hatte im Mai dieses Jahres über eine Onlineverkaufsplattform Gartenzubehör im Wert von circa 30 Euro erworben. Der Artikel wurde wenig später auch geliefert. Im Juli erhielt sie sodann ein Mahnschreiben eines Versandunternehmens mit einem ausstehenden Geldbetrag in Höhe von rund 60 Euro für genau diese Ware.

Die Geschädigte wandte sich am Donnerstag an die Polizei und erstattete Strafanzeige. Mit günstiger Ware locken die Betrüger viele Kunden an. Die Verkäufer erwecken meist einen vertrauenswürdigen Eindruck, daher bemerken die Käufer auch nicht, dass sie bei einem Fakeshop bestellen – einer Verkaufsstelle im Internet, die nicht echt ist. Die Betrüger besitzen die angebotene Ware gar nicht, sondern bestellen die Artikel auf Rechnung mit den Daten ihrer Opfer nachträglich bei einem Online-Händler.

Für die Käufer läuft die Bestellung erst einmal wie gewohnt ab. Sie erhalten eine Bestellbestätigung und die Ware trifft wie erwartet ein. Den Betrug bemerken sie über Wochen nicht.

Den Käufern fällt der Betrug erst dann auf, wenn sie Mahnungen auf postalischem Weg erhalten

Die Zahlungserinnerungen der echten Online-Händler gehen meist an die E-Mail-Adresse der Betrüger, die diese natürlich nicht an die Käufer weiterleiten. Den Käufern fällt der Betrug erst dann auf, wenn sie Mahnungen auf postalischem Weg erhalten. In diesen Mahnungen werden sie aufgefordert, die offenen Rechnungen zu begleichen. Die Käufer sollen also zum zweiten Mal die Ware bezahlen. Obwohl sie eigentlich die Opfer der Betrugsmasche sind, stehen sie jetzt als Täter da, die ihre Rechnungen nicht bezahlen.

Die Polizei rät bei Onlinekäufen, die Internetadresse des Shops und die Bewertungen des Verkäufers zu überprüfen. Mit dem „Fakeshop-Finder“ der Verbraucherzentrale können Kunden vorab feststellen, ob die Online-Shops als seriös eingestuft wurden. Auch sollten Käufer sich nicht von Rabatten oder niedrigen Preisen blenden lassen, sondern Vergleichsangebote prüfen.