Plötzlich Parkverbot? Plötzlich Parkverbot?: Anwohner der Geuzer Straße in Köthen ärgern sich über Knöllchen

Köthen - „Jahrelang hat sich niemand daran gestört, doch seit ein paar Monaten wird kontrolliert, gibt es Knöllchen.“ Das berichtet MZ-Leser Eberhard Lerch aus der Geuzer Straße in Köthen. Es geht um das Parken vor seinem Haus.
Ein richtiger Parkplatz befindet sich dort nicht. Wer sein Auto bei Lerch abstellen will, muss auf die Grünfläche fahren, die sich zwischen dem Fußweg und dem Zaun seines Grundstückes befindet. Verwandte und Freunde, die das Ehepaar Lerch besuchen, parken hier, auch die Handwerker, wenn mal irgendwas zu tun ist.
Nunmehr nimmt die Stadt offenbar daran Anstoß, dass hier geparkt wird. Lerchs Nichte bekam dafür Ende März ein Knöllchen über 20 Euro - wegen Parkens auf dem Gehweg bzw. auf dem Grünstreifen. Anderen Hausbesitzern, die wie Lerch keine Hofeinfahrt haben und eben nur den Grünstreifen, soll es ähnlich ergangen sein.
„Es gibt kein Verkehrsschild, das auf ein Parkverbot hinweist“
Das findet der Köthener nicht in Ordnung. „Es gibt kein Verkehrsschild, das auf ein Parkverbot für die Geuzer Straße hinweist“, sagt er. Wenn nun aber das Parken offensichtlich verboten ist bzw, nicht mehr geduldet wird, hätte er sich als Anlieger im Vorfeld einen Hinweis gewünscht. „Doch es gab keine Ankündigung, weder durch einen Zettel im Briefkasten noch im Amtsblatt.“
Eberhard Lerch hat eine Vermutung, was die Stadt zur Kontrolle der parkenden Fahrzeuge veranlasst hat. Ein paar Häuser weiter habe bei einem Sturm ein herunterfallender Ast ein Auto beschädigt, das auf dem Grünstreifen stand.
Der Besitzer des Wagens soll sich an die Stadt wegen der Schadensregulierung gewandt haben, weil der Baum der Stadt gehört. Um solchen Ärger künftig zu vermeiden, sei man nun offenbar jetzt hinter jedem her, der sein Auto auf dem Rasen abstellt.
Stadtverwaltung beruft sich auf Einhaltung der StVO
Caroline Hebestreit, Pressesprecherin der Stadtverwaltung, bestätigte auf MZ-Anfrage, dass eine Angehörige von Lerch durch den Außendienst gebührenpflichtig verwarnt wurde. „Das Auto parkte verbotswidrig halb auf dem Gehweg, halb auf dem städtischen Grünstreifen. Dies ist gemäß Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt“, hieß es zur Begründung des Verwarngeldes.
Die Kontrollen werden erst seit den letzten Monaten regelmäßig bzw. im Bedarfsfall durchgeführt. „Eine extra ,Ankündigung’ ist dafür nicht erforderlich, da dies in der StVO verankert ist, unabhängig davon, ob dies die letzten Jahren geduldet wurde oder nicht“, informierte die Stadtsprecherin.
Und was ist mit der von Eberhard Lerch geäußerten Vermutung? „Ein möglicher Zusammenhang mit dem beschriebenen Sachverhalt ist unerheblich. Laut StVO darf dort nicht geparkt werden, unabhängig davon, ob die Einhaltung in der Vergangenheit regelmäßig kontrolliert wurde oder nicht bzw. ob dies in der Vergangenheit geduldet wurde oder nicht“, antwortete Hebestreit. (mz)