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Streit um „Mitwirkungsverbot“ Nur ein „unbeachtlicher“ Fall? Gutachter und Kommunalaufsicht entlasten frühere Räte der Stadt Südliches Anhalt

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales antwortete auf Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Matthias Lieschke, das Landesverwaltungsamt auf Fragen des Vereins „Gegenwind Fläming“. Es geht um eine „Bürgerwindrad“-Projekt.

Von Wolfram Schlaikier Aktualisiert: 17.06.2025, 17:07
Windkraftanlagen im Windpark zwischen Trebbichau an der Fuhne und Rohndorf, zwei Ortsteilen der Stadt Südliches Anhalt: Das 166 Meter hohe Bürgerwindrad soll hier als Ersatz für alte Anlagen gebaut werden.
Windkraftanlagen im Windpark zwischen Trebbichau an der Fuhne und Rohndorf, zwei Ortsteilen der Stadt Südliches Anhalt: Das 166 Meter hohe Bürgerwindrad soll hier als Ersatz für alte Anlagen gebaut werden. (Foto: Wolfram Schlaikier)

Trebbichau/Köthen/MZ. - „Die kommunalaufsichtliche Überprüfung der Rechtsauffassung der Stadt Südliches Anhalt, gestützt auf das Gutachten des von der Stadt gebundenen Rechtsanwalts, ist abgeschlossen. (…) Im Rahmen des überprüften Zeitraumes von März 2021 bis April 2024 lag nach Bewertung von Stadt und Kommunalaufsichtsbehörde in einem Fall, nämlich bei der Beschlussfassung über den Abschluss eines städtebaulichen Mustervertrages vom 3. März 2021, ein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot vor.“