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Nach Sanierung der Obdachlosenunterkunft Nach Sanierung der Obdachlosenunterkunft: Drei Personen nutzen Räume in Augustenstraße

Von Doreen Hoyer 04.05.2019, 07:00
Blick auf die Obdachlosenunterkunft in der Au­gus­ten­straße 63.
Blick auf die Obdachlosenunterkunft in der Au­gus­ten­straße 63. Nicklisch

Köthen - Die Obdachlosenunterkunft in der Köthener Augustenstraße wird weiterhin genutzt, allerdings geringer als zuvor. Seit Mitte April ist es nur noch erlaubt, sich in den Räumen von 18 bis 8 Uhr aufzuhalten, nicht mehr den ganzen Tag. Wie Stadtsprecherin Caroline Hebestreit auf MZ-Nachfrage mitteilt, nutzten zur Inbetriebnahme mit dem neuen Konzept fünf Personen die Unterkunft in der ersten Nacht.

Mittlerweile seien es im Schnitt nur noch drei. „Aus gesundheitlichen Gründen ist eine Person im Augenblick auch tagsüber in der Obdachlosenunterkunft untergebracht.“ Genauere Angaben zu der Frage, wie oft und in welcher Form der Sicherheitsdienst im Haus in der Augustenstraße eingreifen musste, machte Hebestreit nicht.

Modalitäten bei Sozialleistungen für Wohnungslose

Unterdessen informierte Helgard Neumann, Sprecherin des Jobcenters - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts für Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, auf MZ-Nachfrage über die Modalitäten bei Sozialleistungen für Wohnungslose. Auch ihnen stehen nach einem Antrag Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II zu - darunter auch„Hartz IV“ , wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende umgangssprachlich genannt wird.

Die grundsätzliche Dauer des Bewilligungszeitraumes für Personen ohne festen Wohnsitz betrage sechs Monate. „Diese Verfahrensweise stellt sicher, dass Leistungsberechtigte ohne festen Wohnsitz - aufgrund der Meldungen des Versicherungsverhältnisses an die Krankenkasse – von dieser eine Gesundheitskarte bekommen und damit deren Leistungen in Anspruch nehmen können“, so Neumann. Ausgezahlt werden die Leistungen meistens monatlich per Bar-Scheck.

Erwerbsfähige Leistungsbezieher hätten am Tag der Auszahlung zugleich einen Termin beim Arbeitsvermittler, so die Sprecherin. Einzige Ausnahme seien „potenziell erkannte Durchreisende“. Bei ihnen erfolge die Bewilligung monatlich und die Auszahlung täglich. „Diese Fälle bilden in unserer Region die absolute Ausnahme.“ (mz)