Wasserstände sind deutlich zu niedrig Landkreis Anhalt-Bitterfeld verbietet Wasserentnahme aus Flüssen und Seen

Köthen/MZ - Die Niederschläge der letzten Wochen konnten das Wasserdefizit im Boden nicht ausgleichen. Die kurzzeitig großen Wassermassen, die beispielsweise Gewitter mit sich bringen, gelangen kaum in tiefere Schichten und fließen zumeist an der Oberfläche ab. Mit einer Allgemeinverfügung hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ab sofort „jegliche Entnahme von Wasser mittels Pumpenvorrichtungen aus Oberflächengewässern, dazu zählen Gräben, Flussläufe, Seen und Teiche, bis auf Widerruf untersagt“, wie Landkreissprecherin Marina Jank mitteilt.
Weiterhin anhaltende Trockenheit in Anhalt-Bitterfeld
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit in den letzten Jahren und der geringen Niederschläge der letzten Monate haben sich in den Oberflächengewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Jede Entnahme ist vorher grundsätzlich bei der unteren Wasserbehörde, sprich dem Landkreis, zu beantragen. Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur dann, wenn die Wasserentnahme noch unter den sogenannten Gemeingebrauch oder Eigentümer- und Anliegergebrauch fällt.
Darunter fällt unter anderem das Schöpfen mit Handgefäßen. Weiterhin dürfen nach Paragraf 26 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes oberirdische Gewässer durch den Eigentümer, durch eine von ihm berechtigte Person und Anlieger ohne wasserrechtliche Erlaubnis für den eigenen Bedarf genutzt werden, wenn dadurch „andere nicht beeinträchtigt werden und keine nachteiligen Veränderungen der Wasserbeschaffenheit, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung sowie keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind“.
Auch die Entnahme von Grundwasser soll auf ein Minimum reduziert werden
Jank weist zudem darauf hin, dass an jeden Nutzer appelliert wird, auch die Entnahme von Grundwasser auf ein Minimum zu reduzieren. Die festgelegten maximalen Entnahmemengen dürfen nicht überschritten werden. Der Landkreis wird entsprechende Kontrollen durchführen. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Der Kreis appelliert an die Vernunft seiner Bürger.