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Kinderbetreuung Kinderbetreuung: Stadt Aken muss der Arbeiterwohlfahrt 38.000 Euro nachzahlen

Von Sylke Hermann 21.12.2017, 13:03
Über 13.600 Euro muss die Stadt Aken der Arbeiterwohlfahrt für den Betrieb der Kita „Lebensfreude“ in den letzten vier Monaten des Jahres 2017 nachzahlen. Hintergrund sind Verhandlungen zwischen der Awo und dem Landkreis.
Über 13.600 Euro muss die Stadt Aken der Arbeiterwohlfahrt für den Betrieb der Kita „Lebensfreude“ in den letzten vier Monaten des Jahres 2017 nachzahlen. Hintergrund sind Verhandlungen zwischen der Awo und dem Landkreis. Archiv/Dörre

Aken - Zum Jahresende muss die Stadt Aken noch einmal tief in die Tasche greifen. Weil der Kreisverband Köthen der Arbeiterwohlfahrt (Awo), der in der Elbestadt die Kindertagesstätten „Bummi“ und „Lebensfreude“ betreibt, mehr Geld beansprucht.

Zu Recht, wie Bürgermeister Jan-Hendrik Bahn im Stadtrat einräumen muss. Obgleich ihm der Weg zu dieser notwendigen Nachzahlung nicht gefällt, wie er deutlich macht. Er hätte sich gewünscht, diesen Prozess begleiten zu können.

Auf der entsprechenden Haushaltsstelle ist kein Geld mehr vorhanden

24.710 Euro und 20 Cent werden nun nachträglich für die Monate September bis Dezember für „Bummi“ am Magdalenenteich fällig und 13.617 Euro und 18 Cent für die integrative „Lebensfreude“ in der Bahnhofstraße.

Da auf der entsprechenden Haushaltsstelle kein Geld mehr vorhanden ist, muss man laut Beschlussvorlage andere Quellen anzapfen: Grundsteuer B, Friedhofsgebühren, Personalkostenzuschüsse für den Hort und Schlüsselzuweisungen des Landes.

Stadt ist verpflichtet pro Platz ein monatliches Entgelt an Einrichtungen in freier Trägerschaft zu zahlen

Nach dem Kinderförderungsgesetz ist die Stadt Aken verpflichtet, pro Platz ein monatliches Entgelt für die Einrichtungen in freier Trägerschaft zu entrichten. Wie hoch dieses Entgelt ist, vereinbaren der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Träger in direkten Verhandlungen.

So hat es das Land vor nicht allzu langer Zeit geregelt. Die Stadt bleibt außen vor. Sie ist lediglich gefragt, der in diesen Gesprächen geschlossenen Entgeltvereinbarung zuzustimmen. Mitverhandeln darf sie nicht. Auch nicht der Verhandlungsrunde beiwohnen.

Erstmalig erreichte das Akener Rathaus im Mai 2016 eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Awo und dem Landkreis – verbunden mit der Bitte, dass die Stadt ihr Einvernehmen erklären möge.

Ende Mai 2016 verhandelten Awo und der Kreis

Ende Mai und Anfang Juni verhandelte man, also Awo und Kreis. Einzelne Kostenpositionen wurden thematisiert, insbesondere die Ausgaben für das Personal. Man verständigte sich darauf, dass die Mitarbeiter der Awo 95 Prozent des Tarifes S6 erhalten sollten, der dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst entspricht.

Da die Stadt die beiden anderen Kindertagesstätten Akens, „Borstel“ und „Pittiplatsch“, betreibt, werden die Mitarbeiter auch nach den Vorgaben des Öffentlichen Dienstes entlohnt.

Vereinbarung zwischen Awo und Kreis soll drei Jahre gelten

Nun heißt es in der Vorlage, die dem Stadtrat jetzt im Dezember zum Beschluss vorgelegt wurde, dass die Vereinbarung zwischen Awo und Kreis – final geschlossen im Juni 2016 – drei Jahre gelten sollte. Das sei mündlich vereinbart worden. Umso überraschter sei er, Bahn, gewesen, dass die Awo jene Vereinbarung bereits zum 31. Dezember 2016 wieder gekündigt hatte, um neu verhandeln zu können. Was grundsätzlich ihr Recht sei, sofern sich gravierende Veränderungen eingestellt haben sollten.

Am 23. Oktober 2017 erreichte die neue Entgeltvereinbarung – rückwirkend zum 1. September 2017 gültig – einen erstaunten Akener Hauptverwaltungsbeamten. Die Zahlen seien für ihn nicht nachvollziehbar gewesen; gemessen allerdings an einem früheren Kenntnisstand.

Im Gespräch mit dem Kreis und der Awo erfuhr Bahn Mitte November schließlich, dass die Awo und Verdi einen Haustarifvertrag geschlossen hatten – auf dem Niveau der Entgeltgruppe S8a im Öffentlichen Dienst. Das Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erklärte, dass dies seine Richtigkeit habe. Die Zahlen wurden nochmals geprüft; sie sind sachlich und rechnerisch richtig; man habe keine Auffälligkeiten feststellen können, resümiert Bahn im Stadtrat.

Beschlüsse für die Nachzahlungen wurden einstimmig gefasst

Und er kommt zu dem Schluss, nachdem die Stadt 24.710,20 Euro und 13.617,18 Euro nachgezahlt hat und insgesamt deutlich höhere Kosten für die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft zu Buche schlagen, dass man wohl „eine neue Beurteilung in der Kita-Struktur der Stadt Aken“ finden müsse.

Die beiden Beschlüsse zu den Nachzahlungen für die Monate September bis Oktober 2017 wurden am Ende übrigens einstimmig gefasst. (mz)