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Hundesteuer im Osternienburger Land Hundesteuer im Osternienburger Land: Halter müssen tiefer in die Tasche greifen

Von Stefanie Greiner 07.06.2017, 06:40
Hundesteuer ist pro Hund zu entrichten
Hundesteuer ist pro Hund zu entrichten imago stock&people

Osternienburg - Hundebesitzer im Osternienburger Land müssen demnächst höhere Steuern für ihre Vierbeiner zahlen. Im August tritt die geänderte Satzung in Kraft. Sie wurde vom Gemeinderat beschlossen.

Für den ersten und zweiten Hund fallen jeweils zehn Euro mehr an. Beim ersten Hund also 50 statt 40 Euro, beim zweiten 70 statt 60 Euro. Beim dritten und jedem weiteren Hund müssen Halter künftig zehn Euro weniger zahlen. Es sind 70 statt 80 Euro. Für ermäßigte Hunde - das können unter anderem Sanitäts- oder Schutzhunde sein - sind 25 statt 20 Euro zu zahlen.

Gemeinde könnte dadurch über 10.000 Euro mehr pro Jahr einnehmen

Die Anpassung der Hundesteuersatzung ist Teil der Konsolidierungsmaßnahmen der Gemeinde. Das Osternienburger Land könnte dadurch rund 10.600 Euro mehr im Jahr einnehmen.

Für gefährliche Hunde werden künftig 400 statt 368 Euro fällig. Der Begriff „gefährlicher Hund“ ersetzt die Bezeichnung „Kampfhund“ aus der Satzung von 2010. Dazu gehören Amercian Pitbull Terrier, American Staffordshire Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.

Im Osternienburger Land sind 1.080 Hunde gemeldet. (mz)