Hochwasserschutz in Aken Hochwasserschutz in Aken: Bürger mit Antworten unzufrieden

Aken/MZ - Drei Fragen zum Hochwasser 2013 brannten dem Akener Hans-Jürgen Herzberg am Mittwochabend unter den Nägeln - und nicht nur ihm: Wie soll künftig die Organisation mit dem Salzlandkreis am Deichabschnitt Breitenhagen ablaufen? Was geschieht bei „Mutter Sturm“ (an dieser Stelle wird von der Stadt Aken immer wieder die fehlende Zusammenarbeit mit der Dessauer Seite kritisiert) und: Wie steht das Land zu seiner Satzung zum Betreiben von Pumpwerken, in der steht, dass die Funktionstüchtigkeit der Pumpwerke jederzeit zu sichern ist?
Die letzte Frage bezog sich auf den verzögerten Einsatz des Akener Schöpfwerkes beim letzten Hochwasser durch den zuständigen Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), der in Aken nach wie vor heftig in der Kritik steht. Nachdem Herzberg zusammen mit anderen über 3 500 Unterschriften für eine Petition zum Hochwasserereignis 2013 auf den Weg gebracht hatte - die Unterschriften wurden in dieser Woche an den Petitionsausschuss übergeben - wollte er von Umweltminister Hermann Onko Aeikens wissen, ob der denn „schon was bekommen hat“. „Habe ich“, bestätigte Aeikens, der am Mittwochabend auf Einladung des CDU-Landtagsabgeordneten Dietmar Krause in die Akener Bierstuben gekommen war, um Fragen zu beantworten und erste Schlussfolgerungen aus der Katastrophe zu ziehen, über deren Verlauf gerade ein Bericht für den Landtag erarbeitet wird. Zur fachlichen Unterstützung hatte der Minister Ronald Günther vom Flussbereich Schönebeck des LHW mitgebracht. Über zwei Stunden wurde heftig debattiert. Stellenweise ließen aufgebrachte Akener die Gäste kaum zu Wort kommen. Hier einige der aufgeworfenen Probleme:
War es richtig, das Schöpfwerk Aken zeitweilig außer Betrieb zu nehmen?
Nein, sagten unter anderem Siegfried Mehl, Danilo Licht und Hans-Jürgen Herzberg. Ein Vorwurf lautet, man hätte das Schöpfwerk vorher sichern müssen. Ein weiterer, die Technische Einsatzleitung in Aken sei über das Abschalten nicht informiert gewesen.
„Ich weiß, dass es zum Schöpfwerk unterschiedliche Auffassungen gibt“, sagte Aeikens. Bei seiner Entscheidung habe er sich auf die Bewertung der Mitarbeiter des LHW gestützt, die eine Gefahr für Leib und Leben des Bedienungspersonals bei eindringendem Wasser nicht ausschließen konnten. Die Leistung des Schöpfwerkes sei für eine derartige Katastrophe nicht ausgelegt. Es gab einen Totalausfall der Anlage, was einen technischen Check und das Auswechseln kaputter Teile notwendig machte, daher der Stillstand.
Er verfüge über Fotos und Videos, die belegen, dass stromführende Teile im Pumpenkeller bereits unter Wasser standen, da habe es nur eine Entscheidung geben können: abschalten, ergänzte Ronald Günther vom LHW, der auch bezweifelt, dass die Wirkung des Schöpfwerkes das Stadtgebiet hätte großflächig entwässern können. Weil man zu keinem Ergebnis kam, schlug Minister Aeikens schließlich vor, bei einem Ortstermin mit Landkreis, Stadt, Technischer Einsatzleitung und Bürgerinitiative für weitere Aufklärung zu sorgen.
Was passiert am Deichabschnitt „Mutter Sturm“?
Ziel sei es, bis 2020 die Deiche im Land DIN-gerecht und sicher zu machen, sagte Minister Aeikens. Die jetzigen Höhen der Deiche beruhen auf den Fluten von 2002, das als Bemessungshochwasser genommen wurde. Die Deichhöhen entsprechen seither den 2002er Höchstwerten plus einen Meter. Vorgeschlagen wird eine neue Bemessungsgrundlage auf Basis des Hochwassers 2013 plus einen halben Meter. Am Abschnitt „Mutter Sturm“ bei Aken sollen noch in diesem Jahr dafür vorbereitende Arbeiten aufgenommen werden. Das Hochwasser werde auch Thema einer Sonderkonferenz der Bundesländer sein. Die EU wolle ebenfalls Geld für den Hochwasserschutz zur Verfügung stellen. Zu Mängeln bei der kreisübergreifenden Zusammenarbeit beim Hochwasserseinsatz sagte Aeikens, dass alle Kreise Tagebücher geführt haben, dort wolle man detailliert zu den Vorgängen recherchieren.
Wann erfolgt die Entschädigung für die vom Hochwasser Betroffenen?
Am Freitag soll zu diesem Thema eine Pressekonferenz stattfinden. Betroffene erhalten bis zu 80 Prozent Entschädigung für Häuser und Inventar. Das trifft auch auf Gewerbetreibende zu, die in besonderen Härtefällen auch bis zu 100 Prozent entschädigt werden können. Die Anträge sollen ab Montag erhältlich sein, so Aeikens. Dietmar Krause will der MZ dazu in Kürze noch konkrete Details mitteilen. Ob Besitzer von Grundstücken in Naherholungsgebieten entschädigt werden können, wie Vertreter vom Löbitzsee fragten, will der Minister nach Prüfung beantworten.
Warum werden Gräben nicht ordentlich entkrautet, was passiert mit dem vielen toten Holz und Grünschnitt nach dem Hochwasser, wie hilft das Land bei Vernässung durch Grundwasser?
Zum Thema Entkrautung an Gewässern II. Ordnung wurde an die Unterhaltungsverbände verwiesen, in denen die Kommunen Mitglieder sind. Für die Grünschnitt-entsorgung sollte der Landkreis zusammen mit den Kreiswerken Lösungen finden, wurde dorthin verwiesen. Brigitte Take appellierte an die Bürger, zu den regelmäßigen Grabenschauen zu gehen, und informierte, dass die Stadt Aken trotz Haushaltskonsolidierung Geld für ein Gutachten zum Grundwasser anfordern kann.
Fragen gab es darüber hinaus u.a. zur Verbreiterung der Taube sowie zum Wulfener Bruch und zum Akazienteich/Löbitzsee, wo man befürchtet, dass hier Polderflächen angelegt werden sollen.