Anliegerbeiträge Hochspannung im Altkreis Köthen: Bürgermeister hoffen auf Erfolg einer Musterklage
Der Oberbürgermeister von von Aschersleben lässt vom Landesverwaltungsgericht feststellen, ob der Pauschalbetrag zum Straßenbau für Kommunen entschieden zu niedrig ist.

Köthen/MZ - Sachsen-Anhalt hat die Straßenausbaubeiträge für Anlieger abgeschafft. Das bedeutet, dass die Kommunen weniger Geld für den Neubau oder die Sanierung von Straßen zur Verfügung haben. Denn die bisherigen Beiträge der Anwohner gleicht das Land, so die Diktion aus Magdeburg, mit einem Pauschalbetrag von 15 Millionen Euro jährlich für alle Städte und Gemeinden aus. Eine Summe, die weit unter dem liegt, was die Kommunen bislang eingenommen haben und auch brauchen. Ascherslebens Oberbürgermeister Andreas Michelmann hat nun Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht.
„Auch Köthen hätte geklagt“
Auch im Altkreis Köthen warten Oberbürgermeister und Bürgermeister von Städten und Gemeinden nun mit Spannung auf das Urteil. „Es gab eine Absprache innerhalb des Städte- und Gemeindebundes, dass wir uns das auf Dauer nicht gefallen lassen können. Hätte Aschersleben die Klage jetzt nicht eingereicht, dann hätte ich dies aus Köthen getan“, erklärt Oberbürgermeister Bernd Hauschild. „Ich hoffe, dass das Gericht feststellt, dass dieser Betrag viel zu wenig ist, um den wirklichen Bedarf der Städte und Gemeinden zu decken. Die Summe, die der Stadt Köthen aus der 15-Millionen-Pauschale zusteht, reicht nicht einmal, um den eigenen Anteil an den Nebenanlagen der Hohen Brücke bezahlen zu können. Zwar hat uns das Land ab 2024 mehr Geld über das Finanzausgleichsgesetz versprochen, doch selbst dieses Geld wird nicht einmal die Inflationsrate kompensieren“, erklärt Hauschild, der die Oberflächensanierung der Elisabethstraße abgeblasen hat, nachdem ihm das erste Angebot auf den Tisch geflattert war.
Ähnlich sieht das Stefan Hemmerling, der Bürgermeister der Gemeinde Osternienburger Land. „Ich fände es gut, wenn vor Gericht herauskäme, dass das Land den Kommunen eigentlich 50 Millionen Euro anstatt der jetzigen 15 Millionen zahlen müsste“, sagt er. Seine Gemeinde befindet sich in der glücklichen Situation, dass sie noch von einer Sonderlösung in der Übergangszeit profitiert und die gerade beendeten Projekte in Chörau, Mölz und Wulfen nach den vorher gültigen Regelungen abrechnen kann. „Mit den 68.000 bis 70.000 Euro, die uns jetzt aus der Pauschale zustehen, kämen wir da nicht weit“, erklärt Hemmerling. Ihm wurde für dieses Jahr signalisiert, dass er einen niedrigen fünfstelligen Betrag an den Planungsleistungen für die Landesstraße durch Diebzig tragen muss, die im Jahr 2026 erneuert werden soll. So lange dauern heutzutage noch immer Genehmigungsverfahren, ehe überhaupt ein Baufahrzeug rollt. „Den Rest der 70.000 Euro sparen wir für später. Vielleicht haben wir nach fünf Jahren dann so viel Geld zusammen, dass wir wenigstens eine Straße bauen können. Aber angesichts der aktuellen Baupreise glaube ich das nicht wirklich“, sagt Hemmerling.
Auch Thomas Schneider, Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt, blickt gespannt in Richtung Landesverfassungsgericht. „Für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge begonnenen Baumaßnahmen, hat das Land die Kompensierung der ausbleibenden Beiträge per Gesetz zugesichert. Insofern gehe ich hier davon aus, dass keine Einnahmeverluste entstehen. Diese Zusage gilt aber nur bis zum Jahr 2021“, so Schneider.
Hundert Prozent ausgleichen
Dadurch, dass ab diesem Jahr die Abfederung nur noch pauschal und nicht in der tatsächlichen Höhe erfolgt, werden alle Kommunen schlechter gestellt. „Die 15 Millionen Euro sind zu wenig“, sagt Schneider. Der Stadt Südliches Anhalt stehen nach seinen Berechnungen etwa 125.000 Euro pro Jahr zu. „Nach unserer zuletzt gültigen Satzung betrugen die Anwohnerbeiträge für eine reine Anliegerstraße 60 Prozent der Kosten. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass bei der Pauschale des Landes von 125.000 Euro Anliegerstraßen für rund 208.000 Euro ausgebaut werden dürften“, so Schneider, der aktuell keine 2022 geplanten Straßenbauarbeiten streichen will. „Wir sind für einen hundertprozentigen Ausgleich der ausbleibenden Beiträge durch das Land.“
