Gerichtsbeschluss Gerichtsbeschluss: Die Karten werden neu gemischt

Köthen/Halle (Saale)/MZ - Die Wahl zum Kreisbrandmeister für Anhalt-Bitterfeld muss wiederholt werden. Der Grund sind Verfahrensfehler. Das Wahlergebnis ist „verfahrensrechtlich rechtswidrig“ zustande gekommen. Das ist die Quintessenz des Beschlusses, den das Verwaltungsgericht Halle im Konkurrentenstreit um die Ernennung zum neuen Kreisbrandmeister am 9. Dezember gefasst hat. Der Beschluss sei dem Landkreis inzwischen zugegangen, bestätigte Justizsprecher Volker Albrecht am Donnerstag gegenüber der MZ.
Gegner in dieser Verwaltungsrechtssache waren der ehemalige Kreisbrandmeister Matthias Winter aus Bitterfeld, dessen Amtsperiode am 16. Juli endete, und der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, vertreten durch den Landrat. Beteiligt war auch Winters Konkurrent Heiko Bergfeld aus Zerbst, der bis zum 11. Juli 2013 als neu gewählter Kreisbrandmeister galt. Winter und Bergfeld hatten sich am 28. Mai 2013 zur Wahl gestellt und ein Kopf-an-Kopf-Rennen geliefert.
Wahl im Nachgang angefochten
Die Wahl wurde von Matthias Winter allerdings im Nachgang angefochten. Am 11. Juli stellte er bei Gericht den Antrag, die Rechtmäßigkeit des Wahlverfahrens zu überprüfen und ersuchte um vorläufigen Rechtsschutz. Daraufhin wurde die bereits auf den 16. Juli 2013 festgesetzte Amtseinführung von Bergfeld durch den Landkreis gestoppt. Seither amtiert der stellvertretende Kreisbrandmeister Herbert Paulus.
Wie die MZ berichtete, war es bei der Wahl am 28. Mai zweimal zu einem Patt gekommen. Nachdem der dritte Bewerber um das Amt des Kreisbrandmeisters ausgeschieden war, erhielten Matthias Winter und Heiko Bergfeld je fünf Stimmen der insgesamt zehn wahlberechtigten Stadt- und Gemeindewehrleiter. Daraufhin verständigten sich diese einstimmig darauf, den Kandidaten als gewählt zu betrachten, der mit seinen fünf Stimmen die Mehrzahl der Ortswehren hinter sich vereinige. Dies wurde Heiko Bergfeld zugestanden.
„Wer wo sein Kreuz gemacht hat“, hätte man bei einer geheimen Wahl aber gar nicht wissen können, argumentiert Matthias Winter damals in einem MZ-Gespräch. Aus seiner Sicht wäre ein Losverfahren gerechter und eindeutiger gewesen. Das sahen offenbar auch die zuständigen Richter so. In dem Beschluss heißt es dazu: „Das nach dem Protokoll gewählte Vorgehen ist von der Wahlordnung nicht gedeckt.“ Winter rüge damit zu Recht, dass das Protokoll vom 29. Mai nicht aufzeigt, „wie die Zuordnung der Zahl der Ortsfeuerwehrleute, die nunmehr für die Mehrheitsbildung entscheidend sein sollten, zu den abgegebenen einzelnen Stimmer erfolgt ist.“
Konkurrentenstreit gefällt nicht
Ein solches Differenzierungskriterium schließt das Gericht auch deshalb aus, weil laut Landesbrandschutzgesetz nicht die Ortswehrleiter über den Vorschlag des Kreisbrandmeisters entscheiden, sondern die Gemeindewehrleiter. Der Vorschlag, Bergfeld zum Kreisbrandmeister zu berufen, werde auch nicht dadurch rechtmäßig, „dass von keinem der Wehrleiter ein Protest gegen die Stimmwertung protokolliert worden ist“, schreibt das Gericht.
Der Landkreis wollte dies am Donnerstag nicht kommentieren, „der Gerichtsbeschluss ist bei uns noch nicht eingegangen“, so Pressesprecher Udo Pawelczyk. Winter, der das Schreiben erhalten, aber noch nicht gelesen hatte, sagte, es sei ihm allein darum gegangen, zu prüfen, ob es bei der Wahl Verfahrensfehler gab, das sei nun offenbar bestätigt. Das Wort Konkurrentenstreit gefalle ihm aber nicht. Für das Amt stehe er weiter zur Verfügung. Heiko Bergfeld, der ebenfalls informiert war, sagte, er werde sich äußern, wenn er die Meinung des Kreises zum Gerichtsbeschluss kennt.