Idee im Stadtrat Friedhof Köthen: Bald Mensch-Tier-Bestattungen möglich?

Köthen - Bevor er zum Bauausschuss ging, hatte FDP-Stadtrat Michael Arndt eindringlich die Bitte ausgesprochen, in den Sozialausschuss gerufen zu werden, wenn dieser sich mit der Friedhofssatzung beschäftigen würde - rein räumlich war das kein Problem, tagten doch beide Stadtratsausschüsse Tür an Tür im Großen und im Kleinen Ratssaal.
Hund, Katze und Co. im selben Grab wie Herrchen
Arndt ging es um einen einzubringenden Antrag, der immerhin eine ganz neue Bestattungsform für den Köthener Friedhof beinhaltete: die Möglichkeit nämlich, dass künftig nicht nur Menschen dort ihre letzte Ruhestätte finden sollen, sondern auch tierische Familienangehörige. Und zwar im selben Grab wie Frauchen und Herrchen.
Arndt fand einleuchtende Argumente für den Vorstoß. Zum Beispiel, dass mancher Mensch zu seinem Haustier eine größere Bindung hat als zu anderen Menschen. Und wenn schon keine größere, dann doch zumindest eine sehr enge, die es rechtfertige, über ein Beisammensein auch nach dem Ende des Lebensweges wenigstens nachzudenken.
Anderswo, auch das hatte Arndt ermittelt, sei dies immerhin schon möglich: In Aschersleben ist das seit Ende September erlaubt.
Menschen, die die Idee propagierten, erlebten in den sozialen Netzwerken eine überwiegend positive Resonanz.
Begeisterung über Vorschlag hielt sich in Grenzen
Dennoch kam der Antrag einigermaßen überraschend für die Köthener Verwaltung, die ja schließlich gerade an dem Tag dem Ausschuss die neue Friedhofssatzung präsentieren wollte, an der man einige Zeit gearbeitet hatte und die nun - folgte man dem Antrag der Fraktion FDP/Grüne - zumindest überarbeitet werden müsste - übrigens auch im kalkulatorischen und Gebührenteil. Insofern hielt sich die Begeisterung über Arndts Antrag in Grenzen.
Im Sozialausschuss gab es zum Thema Friedhof keinerlei Streitpunkte. Sowohl Kalkulation, Gebührensatzung und Friedhofssatzung gingen ohne Gegenstimme und Enthaltung durch.
Damit hat sich der Ausschuss, der freilich kein beschließender ist, auch für die neue Grabform, das Baumgrab, ausgesprochen. Dabei erfolgt die Beisetzung der Urnen im Bereich der Kronentraufe von besonders schönen, großen Bäumen.
Darüber hinaus wurde unter anderem festgelegt, dass die Stadt nunmehr zur Ersatzvornahme greifen kann, falls Nutzungsberechtigte das Grab nach Ablauf der Ruhezeit nicht innerhalb von drei Monaten oberirdisch beräumen. Das entscheidende Wort dabei lautet: „gebührenpflichtig“. Das fehlte bislang im Satzungstext. (mb)
Zumal auch ein paar Fragen auftauchten, die nicht sofort beantwortet werden konnten: Etwa danach, ob die Asche beerdigt werden sollte oder etwa der ganze Tierkadaver? Bei letzterem sei einiges an Rechtsfragen zu beachten, warnte Umweltamtsleiter Oliver Reinke, in dessen Zuständigkeit auch der Friedhof fällt. Und der auch gern etwas zur „mengenmäßigen Begrenzung“ gewusst hätte. Keine unberechtigte Überlegung, weil manch ein Tierfreund ja mehr als eine Katze hat. Im Laufe des Lebens ohnedies.
Orientierung am Vorläufer in Aschersleben
OB Bernd Hauschild nahm dann mit seinem Vorschlag den Druck aus dem Antrag. Er bat darum, den Antrag um ein Jahr zu verschieben. Die derzeit zu beschließende Kalkulation der Gebühren umfasse ohnehin nur noch den Zeitraum bis 2017. Man müsse also in einigen Monaten damit beginnen, eine Kalkulation für die Jahre ab 2018 auszuarbeiten. In diesem Prozess solle dann auch der Antrag zu Mensch-Tier-Bestattungen bearbeitet werden. Inzwischen könne man sich auch in Aschersleben kundig machen, wie die Angelegenheit dort gehandhabt werde.
In einem Punkt lässt sich schon vorher für Klarheit sorgen: In Aschersleben geht es ausschließlich um die Bestattung von Urnen mit der Asche der Haustiere. (mz)