Kein Geld für Musikschätze Fördermittel für ländlichen Raum: Steht Projekt der Köthener Bach-Gedenkstätte auf der Kippe?
Ein Antrag des Förderkreises der Bach-Gedenkstätte aus Köthen fällt beim Landkreis durch, weil die Richtlinien einmal mehr Auslegungssache sind.

Köthen/MZ - Als der Abstimmungsmarathon im letzten Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld fast schon sein Ende genommen hatte, ging es doch noch einmal zur Sache. Bei der Abstimmung über die Zuwendungen zur Förderung der Kultur im ländlichen Raum hob der Zerbster Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) den Arm und bemängelte, dass auf dieser Liste der Freundes- und Förderkreis Bach-Gedenkstätte im Schloss Köthen mit einem Antrag über 15.000 Euro vertreten sei. „Mittelzentren wie Köthen gehören nicht auf diese Liste. Das ist kein ländlicher Raum“, erklärte Dittmann.
Gravierende Einwände gegen die Verteilung der finanziellen Mittel
Bei dem Antrag handelte es sich um das Projekt „Musikerorte - Wiederentdeckte Köthener Musikschätze“ der Bach-Gedenkstätte im Schloss Köthen, die mit dem Geld Beiträge erarbeiten und Konzerte sowie Vorträge veranstalten wollte. Letztere im ländlichen Raum wie Diebzig, Großwülknitz, in Köthen selbst sowie in Schloss Biendorf. Dort war ein Vortragskonzert auf dem Schlossgelände mit Schlossführung und Livemitschnitt geplant. Auch das wurde moniert. „Schloss Biendorf muss zwingend herausgerechnet werden, weil es nicht zum Landkreis gehört“, erklärte Landrat Andy Grabner (CDU).
Das Problem: Der zuständige Fachausschuss hatte den Antrag nicht beanstandet, der letztlich beschließende Kreis- und Finanzausschuss dagegen sehr wohl. Nicht aus diesem Grund, sondern an der Definition der Förderrichtlinie entzündete sich wie schon öfter in der Vergangenheit die Diskussion. Daniel Roi (AfD) wollte dies an der Einwohnerzahl von 70 pro Quadratkilometer abhängig machen.
Hannes Loth (AfD): „Wir haben nicht richtig geprüft“
„Alles, was darunter liegt, ist förderungsberechtigt, darüber nicht“, meinte er. Vizelandrat Bernhard Böddeker (CDU) warf die Frage in den Raum: „Wer profitiert denn? In diesem Fall ganz klar der ländliche Raum, der in den Genuss von qualitativ hochwertigen Veranstaltungen kommt, unabhängig vom Förderverein aus Köthen als Veranstalter.“ Schließlich platzte auch Georg Heeg (CDU) der Kragen. „Wenn wir schon Haarspalterei betreiben wollen, dann machen wir das bitte auch richtig. Die Stadt Zerbst stellt vier Anträge für Ortsteile. Da sollten wir dann aber auch einmal ganz genau draufschauen“, erklärte er.
Hannes Loth (AfD) beendete die Debatte. Der Vorsitzende des Kultur- und Tourismusausschusses streute sich Asche aufs Haupt. „Wir haben nicht richtig geprüft“, sagte er. Mit vier Ja-, bei drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen wurde der Antrag der Bach-Gedenkstätte in den Fachausschuss zurückverwiesen, während alle anderen Anträge genehmigt wurden.
Wiedervorlage im Juni
„Noch ist nicht viel passiert. Wir werden den Antrag in unserer Juni-Sitzung noch einmal behandeln und entsprechend korrigieren. Dann bekommt er auch das Votum des Kreis- und Finanzausschusses und die Antragsteller mit vier Wochen Verspätung ihr Geld“, ist Loth überzeugt. Ob das die Kritiker überzeugt, bleibt abzuwarten, denn für den Kreistags-Vorsitzenden Veit Wolpert (FDP) ist die wichtigste Frage noch nicht beantwortet: „Darf aus einem Mittelzentrum überhaupt ein solcher Antrag gestellt werden?“