Fall Markus B. Fall Markus B. in Köthen: Körperverletzung mit Todesfolge? Verteidiger fordern im Prozess am Landgericht Dessau Freispruch

Dessau/Köthen - Im Prozess um den verstorbenen Markus B. vor dem Dessauer Landgericht haben die Verteidiger der beiden angeklagten Afghanen einen Freispruch gefordert – zumindest, was die mutmaßliche Beteiligung an einem Angriff auf Markus B. angeht.
Anwalt des 19-Jährigen sieht nur Schlag gegen anderen Afghanen für erwiesen
Der Anwalt des mittlerweile 19-Jährigen, der Markus B. geschlagen haben soll, sah es als erwiesen an, dass sein Mandant zwar kurz vor dem Streit, in den Markus B. verwickelt war, einen anderen Afghanen geschlagen hat, nicht jedoch, dass er Markus B. geschlagen haben soll.
Sein Mandant sei zudem während des Vorfalls sehr betrunken gewesen und habe infolge der aufgeheizten Stimmung – er hatte sich mit dem anderen Afghanen in der Frage um die Vaterschaft eines ungeborenen Kindes geprügelt – möglicherweise fälschlicherweise gedacht, er hätte sich gegen Markus B. verteidigen müssen.
Das dürfte, so der Anwalt, allerdings höchstens in einen Schubs gemündet haben, nicht in einen Schlag. Drei Rechtsmediziner hatten einen Herzstillstand als Todesursache diagnostiziert, möglicherweise mit ausgelöst durch den Stress der Auseinandersetzung und eines möglichen Angriffs, allerdings waren sie sich nicht sicher.
Wenn sein Mandant überhaupt verurteilt werden könne, dann wegen eines Schnapsflaschen-Diebstahls Monate vor dem Vorfall sowie wegen des Angriffs auf den anderen Afghanen kurz vor dem Körperkontakt mit Markus B.
Anwalt des zweiten Angeklagten sieht völlig unterschiedliche Zeugenaussagen und will ebenfalls einen Freispruch
Der Anwalt des anderen Angeklagten forderte einen Freispruch, weil es nicht zuletzt aufgrund der völlig unterschiedlichen Zeugenaussagen nicht genügend Hinweise gegeben habe, dass sein Mandant Markus B. mit einem Tritt verletzt haben soll.
Der Staatsanwalt hatte für die beiden Jugendstrafen unter zwei Jahren ohne Bewährung gefordert. Das Urteil fällt am Freitag. (mz)