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Ehemaliges Finanzamt Ehemaliges Finanzamt in Köthen: Haus im Holländer Weg bekommt wieder neuen Nutzungszweck

Von Matthias Bartl 22.06.2019, 07:00
Das ehemalige Finanzamt am Holländer Weg in Köthen wird bald Unterkunft für Saisonarbeiter sein.
Das ehemalige Finanzamt am Holländer Weg in Köthen wird bald Unterkunft für Saisonarbeiter sein. Ute Nicklisch

Köthen - Früher waren hier durch den Landkreis unbegleitete minderjährige Ausländer, gemeinhin als „Uma" bekannt, untergebracht, künftig werden im ehemaligen Finanzamt am Holländer Weg in Köthen Saisonarbeitskräfte ihr Domizil finden, die in einem im Landkreis ansässigen landwirtschaftlichen Unternehmen tätig sein werden.

Dass dies auch kurzfristig möglich ist, dazu hat der Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss des Köthener Stadtrates am Donnerstagabend in einer Sondersitzung bei einer Enthaltung mehrheitlich sein Okay gegeben.

Kurios dabei war der Umstand, dass fast die Hälfte der Ausschussmitglieder trotz Kandidatur nicht den Sprung in den neuen Stadtrat geschafft hatten - also nach ihrer de facto Abwahl noch einmal parlamentarisch tätig sein durften.

Sommerzeit ist für die Firma Bördegarten Erntezeit

Notwendig war dies dadurch geworden, dass die Stadtverwaltung dem künftigen Betreiber der Unterkunft das Objekt kurzfristig zur Verfügung stellen wollte - Sommerzeit ist für Bördegarten Erntezeit. Möglich war diese Nutzung allerdings nur, weil Verwaltung und Ausschuss einer Duldung der Nutzung zustimmten. Normalerweise nämlich wäre eine Verwendung des Objekts zur Unterbringung von Menschen rechtlich gar nicht zulässig - das Objekt befindet sich in einem per B-Plan festgelegten Gewerbe- und Industriegebiet, ist also eigentlich als Wohnunterkunft nicht nutzbar.

Da aber bereits der Landkreis für die Uma-Einquartierung eine Ausnahme von der Regel erhalten hatte (die inzwischen ausgelaufen ist), will man dies auch für die Unterbringung von ausländischen Erntehelfern zulassen - für höchstens zwei Jahre. Inzwischen soll per bereits beschlossener B-Plan-Änderung ein Sondergebiet geschaffen werden, in dem die planungsrechtlichen Zulässigkeiten faktisch der Nutzung angepasst werden.

Was der Stadt auch deshalb leicht fällt, weil das Objekt nach dem Umbau durch den Landkreis den Anforderungen an die Unterbringung von Arbeitskräften längst entspricht, die Realität der Formalie nur vorausgegangen ist. (mz)