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Demo nach Tod vom Markus B. Demo nach Tod vom Markus B.: Ministerium veröffentlicht Auflistung der Delikte

Von Martin Tröster 30.11.2018, 10:32
Köthen: Blumen und Kerzen stehen an einem Baum auf einem Spielplatz.
Köthen: Blumen und Kerzen stehen an einem Baum auf einem Spielplatz. dpa-Zentralbild

Köthen - Der Tod von Marcus B. infolge eines Herzproblems nach einem Streit mit zwei Asylbewerbern schlug Anfang September große Wellen in Köthen. Mehr als acht Hundertschaften der Polizei waren im Einsatz, um für Ruhe in der Stadt zu sorgen - denn zahlreiche Rechtsextremisten waren angereist.

Der Auflauf und die Kundgebung am Sonntag, 9. September, auch unter Beteiligung der Neonazis liefen dank der Polizeipräsenz bedeutend friedlicher als in Chemnitz ab - auch gab es Gegenproteste, unter anderem von Linken am Bahnhof.

Im Nachgang hat Volker Olenicak, AfD-Landtagsabgeordneter für Bitterfeld, Fragen an die Landesregierung gestellt - es ging ihm vor allem um registrierte Straftaten und die Folgen der teilweise linksgeprägten Gegenproteste. Nun liegt eine detaillierte Antwort des Innenministeriums vor.

Eine Anzeige wegen Körperverletzung, keine Sachschäden

Auf Olenicaks Frage, ob Polizisten oder jemand anderes bei den Demos oder in deren Umfeld verletzt worden ist, antwortet das Ministerium dem AfD-Mann, der auch wissen wollte, aus welcher Demonstration die möglichen Angreifer stammten: „Der Landesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass eine Medienvertreterin des Regionalfernsehens Bitterfeld-Wolfen durch einen unbekannten Täter mit dem Ellenbogen gegen den Oberkörper geschlagen worden sein soll. Der unbekannte Täter soll Teilnehmer des sogenannten Trauermarsches gewesen sein.“

Es gibt eine Anzeige wegen Körperverletzung. Sachschäden hat die Polizei keine registriert. Außerdem sei durch die linken Demonstrationen kein Zug zu spät abgefahren.

Insgesamt liegen laut der Auflistung des Innenministeriums 13 Anzeigen wegen Volksverhetzung vor

Insgesamt, schreibt das Innenministerium, seien zum 9. September 30 Straftaten erfasst worden, wovon 25 nach aktuellem Kenntnisstand mit den Demonstrationen zu tun haben. Insgesamt liegen laut der Auflistung 13 Anzeigen wegen Volksverhetzung vor, die laut Ministerium allesamt bei der Karlstraße registriert wurden, zwölf gegen einen 39-Jährigen aus Thüringen. Es gibt auch eine Anzeige wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten.

Allein in der Bärteichpromenade gab es am Rande des „Trauermarsches“ fünf Verstöße gegen das Versammlungsgesetz - von welcher Seite aus, ob Demonstranten oder Gegendemonstranten, ist nicht näher angegeben. Die Pressestelle des Innenministeriums ließ eine Anfrage der MZ am Donnerstag unbeantwortet. (mz)