Debatte um Klärschlamm Debatte um Klärschlamm: Nur 15 Prozent landen in Anhalt-Bitterfeld auf den Feldern

Köthen - Klärschlamm ist ein Abfall aus der abgeschlossenen Behandlung von Abwasser in Kläranlagen, der aus Wasser sowie organischen und mineralischen Stoffen besteht. Für Menschen, die in der Nähe von solchen Anlagen wohnen oder Gartenlauben besitzen, die in einer ungünstigen Windrichtung liegen, ist dieser nicht immer gleich sichtbar, sondern vor allem an seinen unangenehmen Düften zu erkennen.
Weil sich zuletzt immer mal wieder Bürger über solche Geruchsbelästigungen beschwert haben, wie die Beispiele von Rohndorf oder Trebbichau an der Fuhne zeigen, hat der Landwirtschafts- und Umweltausschuss des Landkreises dies zum Anlass genommen, sich einmal mit der aktuell gültigen Klärschlammverordnung zu beschäftigen. In einer Powerpoint-Präsentation erklärte Umweltamtsleiter Andreas Rößler den Ausschussmitgliedern die aktuelle Situation.
Der überwiegende Teil der Klärschlämme wird aktuell verbrannt
„Die bodenbezogene Klärschlammverwertung verliert - bei großen Unterschieden zwischen den Ländern - kontinuierlich an Akzeptanz und Bedeutung, so dass mittlerweile der überwiegende Teil der Klärschlämme verbrannt wird, jedoch ohne dass der in den Aschen enthaltene Phosphoranteil wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt wird“, erklärte Rößler.
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld fielen im Jahr 2018 genau 6.773 Tonnen Klärschlamm an. 413,5 Tonnen davon wurden landwirtschaftlich eingesetzt. Ein Jahr später lag der Anfall bei 7.988 Tonnen, von denen 864 Tonnen ebenso in der Landwirtschaft genutzt wurden wie 163 Tonnen Klärschlammkompost.
Veolia, Rebo oder die Schulte Umwelttechnik greifen im Landkreis auf den Klärschlamm zurück
Die Kläranlagen-Betreiber, die von den Abwassergebühren der Bürger leben, geben die Verwertung des Schlammes an sogenannte dritte Firmen weiter. Das sind im Landkreis solche Unternehmen wie Veolia, Rebo oder die Schulte Umwelttechnik. „In diesem Geschäft gibt es dann eine sehr differenzierte Vertragsgestaltung mit den Landwirten, die sich dann um so gut wie nichts mehr kümmern müssen“, sagt Rößler.
Die seit 2017 geltende Klärschlammverordnung ist vor allem auch bei vielen Bauern unbeliebt. Da werden Düngemaßnahmen unter anderem durch neue Sperrzeiten und Grenzen für die Zufuhr von Nährstoffen eingeschränkt. So ist beispielsweise die Stickstoffgabe im Herbst auf 60 Kilogramm Gesamtstickstoff und 30 Kilogramm Ammoniumstickstoff je Hektar begrenzt. Zudem darf jährlich nur noch eine Tonne Klärschlammtrockenmasse pro Hektar ausgebracht werden, Früher galten fünf Tonnen in drei Jahren. „Aktuell arbeiten im Landkreis 35 Landwirte mit Klärschlamm auf ihren Flächen“, erklärte der Umweltamtsleiter. (mz)