Cannabisplantage in Köthen Cannabisplantage in Köthen: Haft für Hanfgärtner aus Berlin - Bewährung für Fahrer

Dessau/Arensdorf - Nach einem schwierigen Job klang es nicht, es sollte 80 Euro geben: Lkw in Berlin mieten, in das zu Köthen gehörende Dorf Arensdorf fahren, dort etwas abholen. Doch der vermeintlich leichte Nebenerwerb brachte Steffen N. (*), Anfang 50 und aus Berlin, am Montag vor dem Landgericht Dessau anderthalb Jahre auf Bewährung ein.
Was N., bislang strafrechtlich unbescholten, nicht wusste: Er sollte Pflanzen transportieren. Nicht irgendwelche. Sondern Cannabispflanzen, die prächtig in einem Mehrfamilienhaus gediehen dank der professionellen Pflege des ebenfalls in Berlin wohnenden Robert S. (*). Für welchen Zweck das Gebäude angemietet worden war, davon hatten die Eigentümer keinen blassen Schimmer.
Über 200 Pflanzen hob die Polizei bei ihrer Razzia in Arensdorf aus
N. sagt, er sei blöd gewesen, damals im Sommer 2015 nicht gleich wieder kehrtzumachen, als er erfahren hatte, worum es ging. Denn es war wohl ausgerechnet der von ihm angemietete Lkw, der Nachbarn stutzig werden und die Polizei alarmieren ließ. S., eher Kleinstkrimineller, hatte den Job des Hanfgärtners gründlich auf einer aufgeflogenen Großplantage gelernt, selbst die Technik einschließlich Geruchsfilter installiert und nach Außen hin alles sauber getarnt. Dass er nur Angestellter war, davon ist auszugehen.
Über 200 Pflanzen hob die Polizei bei ihrer Razzia in Arensdorf aus, mehr als genug, um S. Drogenhandel und dem Kurierfahrer N. Beihilfe dazu vorzuwerfen. Juristisch gesehen Glück für die beiden: Ein im Haus gefundener Teleskopschlagstock konnte keinem von beiden zugeordnet werden. Ansonsten hätten wegen bewaffneten Drogenhandels deutlich höhere Strafen gedroht, eventuell wäre N. dann nicht mehr mit Bewährung davongekommen.
Eine vergleichsweise überschaubare Strafe gegen ein Geständnis
Dass ihm diese zugebilligt wurde, lag wesentlich an seinem Geständnis. Er ließ sich wie Gärtner S. über seinen Verteidiger ein. Vorausgegangen war ein Deal zwischen den Verfahrensbeteiligten: Eine vergleichsweise überschaubare Strafe gegen ein Geständnis. Einen noch höheren Abschlag hätte es für „Aufklärungshilfe“ gegeben. Namen wollten aber beide Angeklagte nicht nennen.
Waren ursprünglich mehrere Tage für das Verfahren vorgesehen, konnten nach dem Einräumen der Vorwürfe die Zeugen abbestellt und nach wenigen Stunden das Urteil verkündet werden. N., der Fahrer, kommt wie gesagt mit einer Bewährungsstrafe davon, S. wird einfahren müssen. Drei Jahre und neun Monate verhängte das Gericht gegen ihn und berücksichtigte dabei ein schon zuvor ergangenes Urteil.
* Namen geändert
(mz)