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Bezahlung erfolgt abschnittsweise

Von CLAUS BLUMSTENGEL 01.06.2009, 15:41

KÖTHEN/MZ. - Grundstückseigentümer in der Köthener Eichendorffstraße, Goethestraße, Friedrichstraße, Querstraße, Karlstraße, Augustenstraße und Dr.-Krause-Straße müssen auch dann schon Straßenausbau-Beiträge zahlen, wenn nur ein Teil der jeweiligen Straße ausgebaut oder wenn nur Teilarbeiten eines Straßenausbaus wie die Straßenentwässerung ausgeführt wurden. Einen entsprechenden Beschluss über so genannte "Kostenspaltungen" und "Abschnittsbildungen" hat der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates am vorigen Donnerstag einstimmig gefasst.

In der Eichendorffstraße zum Beispiel hat der Abwasserverband die Straßenentwässerung im Jahr 2004 von der Einmündung Goethestraße / Fasanerie bis zur Eichendorffstraße Nr. 22 erneuert. Der Stadt wurden inzwischen entsprechend einer Vereinbarung und gesetzlicher Vorschriften 45 Prozent der Kosten in Rechnung gestellt. Diese erhebt sie nun als Straßenausbaubeiträge. Voraussetzung dafür ist jedoch die Bildung eines Abschnittes (hier bis zur Einmündung Kantstraße), weil die Beiträge sonst erst nach dem Abschluss der Arbeiten in der gesamten Straße fällig würden. Die Erneuerung der Straßenentwässerung sei hier aber laut Beschlussvorlage weder notwendig noch in absehbarer Zeit vorgesehen. Ebenso verzichtet die Stadt wegen der angespannten Haushaltslage auf die Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege und der Straßenbeleuchtung, weshalb der Ausbaubeitrag nur für die Straßenentwässerung über eine Kostenspaltung erhoben wird.

Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses gibt der Verwaltung die Möglichkeit, den Ausbaubeitrag von den Beitragspflichtigen, deren Grundstücke im erneuerten Abschnitt liegen, noch in diesem Jahr zu erheben. In der Eichendorffstraße sind das 0,98 Euro je Quadratmeter. In der Goethestraße fallen wegen im Durchschnitt kleinerer Grundstücke 2,19 Euro je Quadratmeter an, in der Friedrichstraße 1,49 Euro je Quadratmeter.

In jenen Straßen könnten später noch einmal Ausbaubeiträge anfallen, wenn Straßenbeleuchtung und Straßendecke erneuert werden, allerdings nicht mehr für die Kanalisation, antwortete Baudezernentin Ina Rauer auf die Anfrage eines Ausschuss-Mitgliedes. Berücksichtigt bei der Berechnung von Ausbaubeiträgen würden auch städtische Grundstücke, Äcker und andere nicht beitragsfähige Flächen. Die Beiträge, die auf diese Grundstücke entfallen würden, müsse die Stadt tragen, erklärte Rauer.