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bauvorschriften bauvorschriften: Mindestbreiten für Radwege

24.07.2013, 21:15

Mindestbreiten für Radwege:

ein baulich angelegter benutzungspflichtiger Radweg (rechtsseitig) muss mindestens 1,50m breit sein.

ein gemeinsamer Fuß- und Radweg muss im Ort mindestens 2,50 Meter breit sein.

bei einem getrennten Fuß- und Radweg beträgt die Mindestbreite für den Radweg 1,50 Meter.

ein linker Radweg, der in Ortschaften grundsätzlich nicht angeordnet werden soll aufgrund des bestehenden Gefahrenpotentials, muss einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume 2,40 Meter breit sein.

Für die baulich erkennbar angelegten Radwege (roter Streifen), für die rechtsseitig die Möglichkeit der Benutzung besteht, liegt die Orientierung an den oben genannten Mindestbreiten nah. (Stadt Köthen)