Ärger bei Familie Ritter Ärger bei Familie Ritter aus Köthen: Sohn soll Kaninchen getötet und Polizisten bedroht haben
Köthen - Gerichte sind heutzutage oft überlastet. Zu wenig Richter, zu viele Klagen, nicht immer zur Verfügung stehende Sachverständige und Ermittlungen, die sich sehr lange hinziehen, so dass mitunter das normale Strafmaß gar nicht mehr angewendet werden kann. Wohl auch deshalb wurden im Fall eines Mitglieds der stadtbekannten Familie Ritter gleich vier Anklagen in einer Verhandlung zusammengefasst: Kaninchen-Diebstahl, Bedrohung von Vollzugsbeamten, Rollstuhl-Diebstahl und Misshandlung.
Die letzten beiden Delikte konnten dem Mittdreißiger, der bereits 13 Eintragungen im Bundeszentralregister stehen hat, nicht nachgewiesen werden. Der Staatsanwalt beantragte die Einstellung der Verfahren. Blieben also noch die Kaninchen und die Bedrohung.
Das Mitglied der Ritterfamilie soll ein Kaninchen getötet und Polizisten bedroht haben
Der Angeklagte soll im November letzten Jahres mit seinem Bekannten Komplizen in die Kleingartenanlage Saubörnchen eingedrungen sein und dort drei Kaninchen gestohlen haben. Dabei erwies es sich als Nachteil, dass er seine Mutter nicht darüber informiert hatte. Denn die rief die Polizei, weil in ihrer Wohnung in der Augustenstraße Kaninchen herumlaufen würden, die wahrscheinlich ihre Söhne gestohlen haben.
Als die Beamten eintrafen, hatte der Angeklagte ein Kaninchen bereits getötet. Er gab die Tat zu und entlastete den angeblichen Komplizen. „Ich war allein in der Anlage“, sagte Ritter., was ihm Richterin und Staatsanwaltschaft auch glaubten.
Ganz im Gegensatz zu seiner Version, was die Bedrohung von Polizeibeamten anging. Diese hatte das Ordnungsamt am 6. Februar dieses Jahres zur Verstärkung angefordert, weil in der Augustenstraße etwas zu überprüfen war. Als die Beamten dort ankamen, dröhnte aus dem Zimmer des Angeklagten überlaute Musik. „Ich habe ihn zweimal aufgefordert, die Anlage leiser zu stellen, damit wir unsere Arbeit machen können“, sagte der als Zeuge geladene Polizeimeister.
Der Angeklagt muss für 15 Monate ins Gefängnis
Als Ritter der Aufforderung nicht nachkam, griff der Polizist nach dessen Handy, mit dem die Anlage zu regulieren war. Ehe der Beamte das Gerät greifen konnte, zog der Angeklagte einen Teleskop-Schlagstock hinter sich hervor und schrie: „Ich schlage dir das Ding um die Ohren!“ Das bestritt der Angeklagte. „Ich habe gesagt, ehe ihr mir die Anlage wegnehmt, schlage ich sie kaputt.“ Das glaubte ihm niemand. Er war zu diesem Zeitpunkt alkoholisiert und konnte nur von einem seiner Brüder gebändigt werden.
Spätestens jetzt war auch für Richterin Susanne Vogelsang das Maß voll. Sie hatte bereits im Vorfeld der Verhandlung Konsequenz gezeigt und den Angeklagten in die JVA Burg einweisen lassen, „weil die Gefahr bestand, dass er nicht erscheint und wir endlich einmal in nüchternem Zustand mit ihm verhandeln wollten“, wie sie sagte. Das erwies sich als weise Entscheidung, „weil der Angeklagte im Vergleich zu früher sehr geständig“ war.
Ins Gefängnis wird er aber nach Rechtskraft des Urteils trotzdem gehen: für 15 Monate. Dabei fiel das Urteil für den Kaninchen-Diebstahl mit acht Monaten erstaunlicherweise höher aus, als jenes für den Widerstand gegen die Polizisten mit sieben. „Bewährung kommt nicht in Frage. Dafür sind es einfach zu viele Straftaten“, so die Richterin. (mz)