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  7. Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis: Cannabis Social Club Köthen erhält Anbauerlaubnis

Konsumcannabisgesetz Anbau von Hanf: Welche Menge Drogen ein Verein aus Köthen in Gerlebogk herstellen darf

Das Landesamt für Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt hat dem „Cannabis Social Club“ eine entsprechende Erlaubnis erteilt.

Von Wolfram Schlaikier Aktualisiert: 05.12.2024, 14:36
In diesem Raum der ehemaligen Fleischerei in Gerlebogk plant der Verein den Anbau von Hanf.
In diesem Raum der ehemaligen Fleischerei in Gerlebogk plant der Verein den Anbau von Hanf. (Foto: Reckrühm)

Köthen/Gerlebogk/MZ. - Das Landesamt für Verbraucherschutz hat vor wenigen Tagen dem „Cannabis Social Club Köthen - Gerlebogk - Bernburg“ (KGB) die Erlaubnis erteilt, „gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und an Mitglieder zum Eigenkonsum weiterzugeben“. So steht es in einem Bescheid des Fachbereichs Arbeitsschutz, der sich auf das seit April 2024 in Deutschland geltende Konsumcannabisgesetz (KCanG) bezieht.