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Abstand nicht eingehalten Abstand nicht eingehalten: Köthen ändert Öffnungszeiten für das Einwohnermeldeamt

24.05.2020, 07:00
Das Rathaus in Köthen
Das Rathaus in Köthen imago stock&people

Köthen - Die Ansage aus der Stadtverwaltung ist eindeutig: Ab Montag werden Köthener das Einwohnermeldeamt nur noch montags unangemeldet aufsuchen können.

Von 9 bis 12 Uhr steht dann der Aufgang 5 des Verwaltungsgebäudes in der Wallstraße offen. Zusätzlich gibt es am Dienstag und Donnerstag Zeiten für Besuche, aber nur nach vorheriger Anmeldung. Dienstags ist von 9 bis 12 sowie von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Und am Donnerstag von 9 bis 12 sowie von 14 bis 17 Uhr.

Die Entscheidung sei notwendig geworden, da in den vergangenen beiden Wochen zu viele Bürger auf den engen Gängen des Gebäudes hätten warten müssen. Dadurch habe man Abstands- und Hygieneregeln nur bedingt einhalten können, informiert Pressereferent Jens Niemand.

Zum besseren Schutz aller Beteiligten könne das Einwohnermeldeamt nun also an insgesamt drei Tagen pro Woche aufgesucht werden. Mit der Möglichkeit einer angemeldeten, aber auch unangemeldeten Nutzung, hoffe die Stadt, effektiveren und vor allem einen noch sichereren Service anbieten zu können, heißt es zusammenfassend.

Zudem informierte der Referent, dass die Bereiche Gebührenkasse und Standesamt im Rathaus ab sofort donnerstags von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr für Bürger zugänglich sind. „Alle Besucher des Rathauses nutzen hierfür bitte ausschließlich den Haupteingang, Marktstraße 1-3, und folgen den zusätzlich angebrachten Markierungen“, heißt es weiter in der Mitteilung.

Die Wohngeldstelle in der Wallstraße wiederum kann montags (9 bis 12 Uhr) und donnerstags (9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr) aufgesucht werden. Genutzt werden soll auch hier ausschließlich der Aufgang 5. Der Kassenautomat werde ebenfalls wieder in Betrieb genommen und könne im Rahmen dieser Öffnungszeiten genutzt werden.

Erneut wird darauf hingewiesen, dass auch weiterhin in den Verwaltungsgebäuden Mund und Nase zu bedecken sind. „An beiden Standorten stehen Desinfektionsmittelspender bereit. Des Weiteren gelten die hinlänglich bekannten Hygiene- und Abstandsregeln“, so Niemand.

Für alle anderen Bereiche der Verwaltung gelte die bisherige Anmelderegelung. Allerdings könnten nun auch für Anliegen, die nicht dringlich oder unaufschiebbar sind, Termine vereinbart werden. „Nichtsdestotrotz sind Köthenerinnen und Köthener auch hier angehalten, abzuwägen“, heißt es.

››Termine im Einwohnermeldeamt können unter der Rufnummer 03496/42 52 05 vereinbart werden. (mz)