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500 Euro Strafe drohen für Tattoo

09.05.2007, 16:54

Dessau/Köthen/MZ/abe. - Dem 22 Jahre alten Angeklagten droht für den Fall, dass die Kammer unter dem Vorsitz von Martin Habekost die Entscheidung der ersten Instanz vom 27. November vergangenen Jahres bestätigt, eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro.

Jüngsten Erkenntnissen der Anklagebehörde könnte allerdings auch eine Gesamtstrafe in Betracht kommen. Oberstaatsanwalt Arthur Prause teilte den Prozessbeteiligten nach einer Recherche im Computersystem mit, dass ein Verfahren gegen M. erst vor wenigen Tagen rechtskräftig mit der Auflage eingestellt wurde, 300 Euro zu zahlen. Da dieser Fakt der Berufungsinstanz nicht bekannt war, muss sich Habekost nunmehr mit den aktuellen Akten befassen, bevor über die vom Angeklagten eingelegte Berufung entschieden werden kann. Damit ist jetzt am 29. Mai zu rechnen. Angeklagt ist Roman M. des Verwendens von SS-Runen, die er sich im Jahr 1999 zur Komplettierung des Wortes "Hass" auf vier Fingerglieder der linken Hand tätowieren ließ. Zur Anzeige des Vergehens kam es Anfang März 2006, als der Köthener ins Polizeirevier seiner Heimatstadt musste, wo ihm im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung Fingerabdrücke abgenommen werden sollten.

Verteidiger Karl-Larsen Suttner verwies zur Bekräftigung des Berufungszieles darauf, dass sein Mandant den Schriftzug, in dem die Abkürzung für die Schutzstaffel, welche im Dritten Reich seit 1934 direkt Adolf Hitler unterstellt war, Verwendung fand, in der Öffentlichkeit nicht willentlich zur Schau stellte. Im Übrigen seien M.s Versuche, die Tätowierung medizinisch entfernen zu lassen, an den damit verbundenen Kosten gescheitert. Und inzwischen trage der junge Mann zum Abdecken eines Fingers auch einen Ring. "Die Frage ist doch, ob wirklich eine Öffentlichkeit vorhanden war, denn das Abnehmen von Fingerabdrücken war ein hoheitlicher Akt, dem sich M. nicht entziehen konnte", argumentierte der Anwalt. Der Angeklagte selbst erklärte, er habe sich damals nicht mit der Bedeutung der Runen befasst. Er habe sich die Tätowierung bloß zugelegt, weil sie auch andere Kumpels trugen. "Ich konnte doch nichts dafür, dass die Polizei meine Hand sehen wollte", fügte der Köthener hinzu.

Leicht verwundert zeigte sich Habekost, dass sich in den Unterlagen kein Hinweis des Bewährungshelfers findet, Roman M. sollte die Runen lieber entfernen. Im aktuellen Bericht wird M. zumindest als sehr rühriger Proband beschrieben, der die Kontakte zuverlässig halte.